Entscheidungsgründe: I. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: römisch eins. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: I.1. Bisheriger Verfahrenshergang römisch eins.1. Bisheriger Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführenden Parteien ("bP"), in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1 - bP5" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien. bP1 und bP2 sind die leiblich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: römisch eins. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: I.1. Bisheriger Verfahrenshergang römisch eins.1. Bisheriger Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführenden Parteien ("bP"), in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1 - bP3" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan und brachten am 5.7.2008 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: römisch eins. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: I.1. Bisheriger Verfahrenshergang römisch eins.1. Bisheriger Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführenden Parteien ("bP"), in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1 - bP3" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan und brachten am 5.7.2008 ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Antragstellerin, eine weißrussische Staatsangehörige, beantragte am 11.08.2004 erstmalig die Gewährung von Asyl. römisch eins.1. Die Antragstellerin, eine weißrussische Staatsangehörige, beantragte am 11.08.2004 erstmalig die Gewährung von Asyl. 2. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 02.09.2004, Zl. 04 16.202 EAST-Ost, den Asylantrag vom 11.08.2004 gemäß § 7 Asylgesetz 1997, BGBl I Nr. 76/1997 (AsylG) idgF, abgewiesen und unter einem festgestellt, dass d... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 § 75 Abs. 13 AsylG 2005 idF des FrÄG 2009 lautet: "Änderungen der Rechtslage nach diesem Bundesgesetz stellen keinen Grund für Zurückverweisungen gemäß § 66 AVG dar." Die Materialien dazu (Erläut. zur RV des FrÄG 2009, 330 BlgNR 24. GP, 27) beschränken sich auf die Aussage, § 75 Abs. 13 AsylG 2005 stelle "klar, dass eine Änderung der Rechtslage keine Zurückverweisung nach § 66 AVG rechtfertigt". Der Asylgerichtshof geht davon aus, dass mit den "Zurückverwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der - damals minderjährige - Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 14.6.2005 den Antrag, ihm Asyl zu gewähren. Bei seiner Einvernahme vor dem Bundesasylamt (Erstaufnahmestelle Ost in Traiskirchen) am 17.6.2005 gab er an, sein Vater, ein Immobilienhändler, habe vor etwa anderthalb Jahren das ganze Geld genommen und gesagt, er fahre - um ein Haus für die Familie zu kaufen - nach Mazar-i S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführerin sind Lebensgefährten, die übrigen Beschwerdeführer ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder. Am 26.11.2010 stellten die Beschwerdeführer in Österreich Anträge auf internationalen Schutz. 2. Bei seiner Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Polizeiinspektion Traiskirchen am selben Tag gab der Erstbeschwerdeführer im Wesentlichen... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 § 75 Abs. 13 AsylG 2005 idF des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2009 BGBl. I 122 (in der Folge: FrÄG 2009) lautet: "Änderungen der Rechtslage nach diesem Bundesgesetz stellen keinen Grund für Zurückverweisungen gemäß § 66 AVG dar." Die Materialien dazu (Erläut. zur RV des FrÄG 2009, 330 BlgNR 24. GP, 27) beschränken sich auf die Aussage, § 75 Abs. 13 AsylG 2005 stelle "klar, dass eine Änderung der Rechtslage keine Zurückverweisung nach § 66 AVG rechtfertigt". ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 7.6.2002 den Antrag, ihm Asyl zu gewähren. 1.2. Mit Bescheid vom 16.12.2005, 02 15.145-BAT, (in der Folge auch als Asylbescheid bezeichnet) wies das Bundesasylamt den Asylantrag gemäß § 7 iVm § 13 Abs. 1 Asylgesetz 1997 BGBl. I 76 (in der Folge: AsylG 1997) ab (Spruchpunkt I); gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 1997 idF der Asylgesetznovelle 2003 BGBl. I 101 (in der Folge: AsylGNov. 2003) erklärte ... mehr lesen...
Norm: AsylG 2005 §75 Abs1 AsylG 2005 §75 Abs6 AsylG 2005 § 75 heute AsylG 2005 § 75 gültig ab 12.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2026 AsylG 2005 § 75 gültig von 24.05.2025 bis 11.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2025 ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: römisch eins. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: 1. Bisheriger Verfahrenshergang 1.1. Die Beschwerdeführer reisten unter Umgehung der Grenzkontrolle in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am 2.7.2001 Asylanträge. Dazu wurden sie an den im bekämpften Bescheid ersichtlichen Datum von einem Organwalter des Bundes... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: römisch eins. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: 1. Bisheriger Verfahrenshergang 1.1. Der Beschwerdeführer, Staatsangehöriger von Armenien, reiste mit seiner Gattin sowie den drei gemeinsamen mj. Kindern unter Umgehung der Grenzkontrolle in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 30.12.2001 im Rahmen einer Niede... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: römisch eins. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: 1. Bisheriger Verfahrenshergang 1.1. Der Beschwerdeführer, Staatsangehöriger von Armenien, reiste unter Umgehung der Grenzkontrolle in das österreichische Bundesgebiet ein und brachte am 07.06.2002 einen Asylantrag ein. Dazu wurde er an den im bekämpften Bescheid ersichtliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Beschwerdeführerin (Folgend: BF), eine Staatsangehörige von Armenien, stellte am 8.9.2003 beim Bundesasylamt (BAA) einen Antrag auf Gewährung von Asyl. Dazu wurde sie zu den im Akt ersichtlichen Daten von einem Organwalter des BAA niederschriftlich einvernommen. Der Verlauf dieser Einvernahme ist im angefochtenen Bescheid vollständig wieder gegeben, weshalb an dieser Stelle hierauf verwiesen wird. römisch eins. Die Beschwerdeführerin (Folgend: BF), ein... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Armeniens, reiste am 08.11.2005 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 08.11.2005 beim Bundesasylamt einen Antrag auf internationalen Schutz Das Bundesasylamt hat den Antrag auf internationalen Schutz des BF mit Bescheid vom 20.12.2006, Zl. 0519.068-BAE, gemäß § 7 AsylG... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: Bf.) hat nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 12.06.2001 beim Bundesasylamt, Außenstelle Graz (in der Folge: BAG), einen Asylantrag gemäß § 3 des Asylgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 76/1997 (in der Folge: AsylG 1997), eingebracht. 2. Mit Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenates (in der Folge: UBAS) vom 24.05.2006, Zl. 241.990/0-IV/11/03, wurde... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Die Voraussetzungen für die Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung sind so lange gegeben, als dem Fremden der Status des subsidiär Schutzberechtigten zukommt. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 erfolgt die Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter durch das Bundesasylamt auf Antrag des Fremden im Fall des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen. Die Verlängerung stellt daher im Gegensatz zur erstmaligen Erteilun... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. 1. Beim Beschwerdeführer handelt es sich nach eigenen Angaben um einen moldawischen Staatsbürger, der am 16.09.2003 illegal in das Bundesgebiet eingereist ist und am 24.09.2003 einen ersten Asylantrag eingebracht hat. Diesen ersten Asylantrag vom 24.09.2003 begründete der Beschwerdeführer damals dahingehend, dass er aus wirtschaftlichen Gründen nach Österreich gekommen sei, er sei niemals einer konkreten persönlichen Verfolgung ausgesetzt gewes... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Das Bundesasylamt als belangte Behörde verkennt, dass seiner Entscheidung ein Antrag vom 03.06.2004 zugrunde liegt. Damit ist die gesamte rechtliche Beurteilung, die darauf gründet, dass das Verfahren am 31.12.2005 noch nicht anhängig gewesen sei, vom Grunde auf unrichtig, da das gegenständliche Verfahren, wie dargelegt, nach dem AsylG 1997 i.d.F. BGBl I Nr. 101/2003 zu führen gewesen wäre und nicht - wie geschehen - nach den Bestimmungen des AsylG 2005. Darau... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Gang des Verfahrens und Sachverhalt: 1.1 Der Erstbeschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei und Angehöriger der kurdischen Volksgruppe, stellte nach gemeinsam mit der Zweitbeschwerdeführerin, seiner Gattin und zwei in der Türkei geborenen minderjährigen Kindern erfolgter illegaler Einreise am 19.11.2002 einen Asylantrag. Bei der niederschriftlichen Einvernahme durch das Bundesasylamt am 13.05.2003 gab der Erstbeschwerdeführer an, da... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : 1.1.1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 20.12.2001 den Antrag, ihm Asyl zu gewähren. Am 10.1.2002 stellte das Bundesasylamt das Asylverfahren gemäß § 30 Abs. 1 Asylgesetz 1997 BGBl. I 76 (in der Folge: AsylG 1997) ein, da auf Grund seiner Abwesenheit die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich sei (Seite 15 des Aktes des Bundesasylamtes 01 29.705). Am 17.6.2002 wurde dem Beschwerdeführer eine La... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Gemäß § 9 Abs. 1 AsylGHG entscheidet der Asylgerichtshof in Senaten, sofern bundesgesetzlich nicht die Entscheidung durch Einzelrichter oder Kammersenate vorgesehen ist. Weder das AsylGHG noch das AsylG 1997 sehen für das vorliegende Verfahren die Entscheidung durch Einzelrichter oder Kammersenat vor, sodass mithin ein Senat zu entscheiden hätte. Wohl aber sähe § 61 Abs. 3 Z 1 lit. c AsylG 2005 - fiele das Verfahren unter dieses Gesetz - die Entscheidung durch Ei... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 5 Da somit nicht nur für einzelne Bestimmungen des AsylG 2005 mit jeweils eigener
Begründung: anzunehmen ist, dass sie auch in Verfahren nach dem AsylG 1997 anzuwenden sind, sondern da es der Gesetzgeber insgesamt verabsäumt hat klarzustellen, wie das AsylG 1997 im Lichte der neuen Rechtslage anzuwenden ist, und da das AsylG 1997 sohin in vielen Punkten abweichend von seinem Wortlaut zu lesen ist, gibt es noch weniger Grund anzunehmen, dass § 61 Abs. 3 Z 1 lit. c As... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 4 Keine Bestimmung aber ordnet an, wie das AsylG 1997, das vom AsylGH-EinrichtungsG formell nicht berührt worden ist, in Verfahren zu verstehen und anzuwenden ist, die vor dem Asylgerichtshof geführt werden. Angesichts der verfassungsrechtlichen (Art. 129 c bis 129 f B-VG) und einfachgesetzlichen (AsylGHG) Neuerungen liegt es auf der Hand, dass das AsylG 1997 nicht wörtlich anzuwenden ist: Es ist denkunmöglich anzunehmen, dass weiterhin dem unabhängigen Bundesasyls... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 3 In all diesen Fällen - Grundsatzentscheidung, Fristsetzungsantrag, Verhandlungspflicht - tritt die Regelung des AsylG 2005 an die Stelle von Vorschriften, die zuvor in Bezug auf den unabhängigen Bundesasylsenat unabhängig von der anzuwendenden Rechtslage (AsylG 1997 oder AsylG 2005) gegolten haben (Möglichkeit der Bescheid- und der Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, Regelung der Verhandlungspflicht). Aus der Systematik der Regelungen und aus der zu ... mehr lesen...