Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer stellte am 11.01.2012 in Österreich einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Dieses erste Asylverfahren wurde mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 08.11.2012, Zl. D19 427715-1/2012/2E, rechtskräftig negativ abgeschlossen; mit diesem Erkenntnis wies der Asylgerichtshof die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 03.07.2012 gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 23.06.2012, Zl. 12 00.494-BAT, hinsichtlich Spruchpunkt I. gemäß § 3 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer stellte am 11.01.2012 in Österreich einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Dieses erste Asylverfahren wurde mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 08.11.2012, Zl. D19 427715-1/2012/2E, rechtskräftig negativ abgeschlossen; mit diesem Erkenntnis wies der Asylgerichtshof die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 03.07.2012 gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 23.06.2012, Zl. 12 00.494-BAT, hinsichtlich Spruchpunkt I. gemäß § 3 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: römisch eins. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: Bisheriger Verfahrenshergang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF), ein Staatsangehöriger von Pakistan, stellte am 23.08.2011 gegenüber einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einen Antrag auf internationalen Schutz. Er wurde am 25.08.2011 dazu erstbefragt und gab er dabei an, ... mehr lesen...