Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde im Bundesgebiet geboren. 2. Mit dem oben im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.02.2023 wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.) und gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß 52 Abs. 1 Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge: BF), eine Staatsangehörige der Ukraine, stellte am 28.11.2023 persönlich beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) einen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK gemäß § 55 Abs. 1 AsylG 2005. Sie gab dabei an, seit 2019 in Österreich zu leben und einen Sohn hier zu haben. Vorgelegt wurden ein ukrainischer Reisepass, ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte erstmals am XXXX .2017 beim Amt der XXXX einen Antrag auf Erteilung einer – bis zum XXXX .2018 gültigen – quotenfreien Erstaufenthaltsbewilligung mit dem Zweck „Schüler“. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte erstmals am römisch 40 .2017 beim Amt der römisch 40 einen Antrag auf Erteilung einer – bis zum römisch 40 .2018 gültigen – quotenfreien ... mehr lesen...