Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der am 06.06.2024 von Italien nach Österreich eingereiste Beschwerdeführer (BF), ist der Sohn der am 21.10.2024 ebenfalls von Italien ins Bundesgebiet nachgereisten XXXX , XXXX , geb., ebenfalls StA. von Syrien, deren Asylantrag vom 21.10.2024 letztlich mit Erkenntnis des BVwG vom 09.04.2025 rechtskräftig wegen der Zuständigkeit Italiens zur Prüfung ihres Antrags auf internationalen Schutz zurückgewiesen... mehr lesen...