Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige der Russischen Föderation, gelangten über ihnen unbekannte Länder in das österreichische Bundesgebiet und brachten am 23.11.2016 Anträge auf internationalen Schutz ein. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführer. Zu den Beschwerdeführern liegen keine EURODAC-Treffermeldungen vor. Laut Abgleichsb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit den angefochtenen Bescheiden wurde I. der Antrag der beschwerdeführenden Parteien auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien gemäß Artikel 13 (1) iVm 22 (7) der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die beschwerdeführenden Parteien gemäß § 61 Abs. 1 FPG ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit den angefochtenen Bescheiden wurde I. der Antrag der beschwerdeführenden Parteien auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien gemäß Artikel 13 (1) iVm 22 (7) der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die beschwerdeführenden Parteien gemäß § 61 Abs. 1 FPG ... mehr lesen...