Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin zu 1.) (im Folgenden: BF1) reiste gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Beschwerdeführer zu 2.) (im Folgenden: BF2), und ihre drei Kinder, den Beschwerdeführern zu 3.) (im Folgenden: BF3), zu 4.) (im Folgenden: BF4) und zu 5.) (im Folgenden: BF5), alle Staatsangehörige Afghanistans, in das österreichische Bundesgebiet ein. Am 26.02.2017 stellten die BF1 und der BF2 für sich selbst, sowie für den BF3, BF4 und BF5 als de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin zu 1.) (im Folgenden: BF1) reiste gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Beschwerdeführer zu 2.) (im Folgenden: BF2), und ihre drei Kinder, den Beschwerdeführern zu 3.) (im Folgenden: BF3), zu 4.) (im Folgenden: BF4) und zu 5.) (im Folgenden: BF5), alle Staatsangehörige Afghanistans, in das österreichische Bundesgebiet ein. Am 26.02.2017 stellten die BF1 und der BF2 für sich selbst, sowie für den BF3, BF4 und BF5 als de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin zu 1.) (im Folgenden: BF1) reiste gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Beschwerdeführer zu 2.) (im Folgenden: BF2), und ihre drei Kinder, den Beschwerdeführern zu 3.) (im Folgenden: BF3), zu 4.) (im Folgenden: BF4) und zu 5.) (im Folgenden: BF5), alle Staatsangehörige Afghanistans, in das österreichische Bundesgebiet ein. Am 26.02.2017 stellten die BF1 und der BF2 für sich selbst, sowie für den BF3, BF4 und BF5 als de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin zu 1.) (im Folgenden: BF1) reiste gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Beschwerdeführer zu 2.) (im Folgenden: BF2), und ihre drei Kinder, den Beschwerdeführern zu 3.) (im Folgenden: BF3), zu 4.) (im Folgenden: BF4) und zu 5.) (im Folgenden: BF5), alle Staatsangehörige Afghanistans, in das österreichische Bundesgebiet ein. Am 26.02.2017 stellten die BF1 und der BF2 für sich selbst, sowie für den BF3, BF4 und BF5 als de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin zu 1.) (im Folgenden: BF1) reiste gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Beschwerdeführer zu 2.) (im Folgenden: BF2), und ihre drei Kinder, den Beschwerdeführern zu 3.) (im Folgenden: BF3), zu 4.) (im Folgenden: BF4) und zu 5.) (im Folgenden: BF5), alle Staatsangehörige Afghanistans, in das österreichische Bundesgebiet ein. Am 26.02.2017 stellten die BF1 und der BF2 für sich selbst, sowie für den BF3, BF4 und BF5 als de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (Erstbeschwerdeführerin) ist mit dem Zweitbeschwerdeführer verheiratet. Beide sind Eltern der Dritt-, bis Sechstbeschwerdeführer. Die Erst,- bis Sechstbeschwerdeführer reisten gemeinsam ins Bundesgebiet ein und stellten am 12.05.2015 Anträge auf internationalen Schutz. Am 26.07.2016 wurde die Erstbeschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einvernommen und gab u.a. an, dass sie als Kind ihrem Cousi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (Erstbeschwerdeführerin) ist mit dem Zweitbeschwerdeführer verheiratet. Beide sind Eltern der Dritt-, bis Sechstbeschwerdeführer. Die Erst,- bis Sechstbeschwerdeführer reisten gemeinsam ins Bundesgebiet ein und stellten am 12.05.2015 Anträge auf internationalen Schutz. Am 26.07.2016 wurde die Erstbeschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einvernommen und gab u.a. an, dass sie als Kind ihrem Cousi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (Erstbeschwerdeführerin) ist mit dem Zweitbeschwerdeführer verheiratet. Beide sind Eltern der Dritt-, bis Sechstbeschwerdeführer. Die Erst,- bis Sechstbeschwerdeführer reisten gemeinsam ins Bundesgebiet ein und stellten am 12.05.2015 Anträge auf internationalen Schutz. Am 26.07.2016 wurde die Erstbeschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einvernommen und gab u.a. an, dass sie als Kind ihrem Cousi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (Erstbeschwerdeführerin) ist mit dem Zweitbeschwerdeführer verheiratet. Beide sind Eltern der Dritt-, bis Sechstbeschwerdeführer. Die Erst,- bis Sechstbeschwerdeführer reisten gemeinsam ins Bundesgebiet ein und stellten am 12.05.2015 Anträge auf internationalen Schutz. Am 26.07.2016 wurde die Erstbeschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einvernommen und gab u.a. an, dass sie als Kind ihrem Cousi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (Erstbeschwerdeführerin) ist mit dem Zweitbeschwerdeführer verheiratet. Beide sind Eltern der Dritt-, bis Sechstbeschwerdeführer. Die Erst,- bis Sechstbeschwerdeführer reisten gemeinsam ins Bundesgebiet ein und stellten am 12.05.2015 Anträge auf internationalen Schutz. Am 26.07.2016 wurde die Erstbeschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einvernommen und gab u.a. an, dass sie als Kind ihrem Cousi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (Erstbeschwerdeführerin) ist mit dem Zweitbeschwerdeführer verheiratet. Beide sind Eltern der Dritt-, bis Sechstbeschwerdeführer. Die Erst,- bis Sechstbeschwerdeführer reisten gemeinsam ins Bundesgebiet ein und stellten am 12.05.2015 Anträge auf internationalen Schutz. Am 26.07.2016 wurde die Erstbeschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einvernommen und gab u.a. an, dass sie als Kind ihrem Cousi... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin, eine afghanische Staatsangehörige, stellte am 10.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dazu wurde sie am selben Tag durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes niederschriftlich einvernommen. Die Beschwerdeführerin wurde am 20.01.2017 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einvernommen. Das Bundesamt wies mit Bescheid vom 20.04.2017, Zahl 1094192409-151736164, den Antrag der Beschwerdeführerin auf... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...