Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 18. Jänner 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen der "ehemaligen UdSSR" der am 12. März 1991 in das Bundesgebiet eingereist ist, gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 3. Mai 1991, betreffend Feststellung der Flüchtlingseigenschaft abgewiesen und ausgesprochen, daß Österreich dem Beschwerdeführer kein Asyl gewähre. ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;AsylG 1991 §20 Abs2;AsylG 1991 §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994191330.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 7. September 1992 wurde ausgesprochen, daß Österreich dem Beschwerdeführer kein Asyl gewähre. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen hat: Der Beschwerdeführer erhebt Beschwerde "wegen Verletzung des mir gewährleisteten Rechtes auf Feststellung meiner Flüchtlingseigenschaft nach ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §3 Abs1;AVG §58;AVG §59;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010946.X01 Im RIS seit 25.11.1992 mehr lesen...