Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Z. 1 Asylgesetz 1991 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 17. Mai 1993, mit dem sein "Antrag auf Gewährung von Asyl vom 14.01.1992" abgewiesen worden war, abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat aber einen Asylantrag unter diesem Datum der Aktenlage nach nicht gestellt. In den vorgelegten Verwaltungsakten erliegt zwar eine dafür vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 5. Oktober 1992 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen der früheren SFRJ, der am 20. Mai 1992 in das Bundesgebiet eingereist ist, gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 16. Juni 1992, betreffend Feststellung der Flüchtlingseigenschaft abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §10 Abs1 Z1;AsylG 1991 §12 Abs1;AsylG 1991 §19 Abs1;AsylG 1991 §27;AVG §13 Abs1;AVG §66 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die Abweisung eines im Verwaltungsverfahren gar nicht gestellten Begehrens kann eine Partei in keinem Recht verletzt sein (Hinweis E 29.10.1984, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §25 Abs1AsylG 1991 §25 Abs2AsylG 1991 §27AVG §56 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/01/0831 E 31. März 1993 RS 2 Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen am 1.6.1992 das Asylverfahren (infolge vorheriger Bescheiderlassung) nicht mehr in erster Instanz, aber auch (infolge späterer Erhebung der Berufung, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 15. Juli 1992 wurde ausgesprochen, daß Österreich dem Beschwerdeführer - einem türkischen Staatsangehörigen, der am 19. April 1992 in das Bundesgebiet eingereist ist - kein Asyl gewähre. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behörde ist in der Begründung: des angefochtenen - die Berufung des ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §25 Abs1;AsylG 1991 §25 Abs2;AsylG 1991 §27;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: In jenen Fällen, in denen am 1.6.1992 das Asylverfahren (infolge vorheriger Bescheiderlassung) nicht mehr in erster Instanz, aber auch (infolge späterer Erhebung der Berufung, weil die Berufungsfrist noch im Laufen war) noch nicht bei... mehr lesen...
Der Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 10. April 1992, mit dem festgestellt wurde, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei, wurde dem Beschwerdeführer am 17. April 1992 zugestellt und von diesem eigenhändig übernommen. Der Beschwerdeführer bestätigte dies mit seiner Unterschrift auf dem Rückschein. Am 5. Mai 1992 (Datum des Poststempels) gab der Beschwerdeführer seine Berufung gegen diesen Bescheid zur Post. Das Sc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §27;AsylG 1991 §18 Abs1;B-VG Art8;VwRallg;
Rechtssatz: Hatte die Asylbehörde erster Instanz im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides das am 1.6.1992 in Kraft getretene AsylG 1991 (vgl § 27 AsylG 1991) NOCH NICHT anzuwenden, so gehört auch eine dem § 18 Abs 1 AsylG 1991 entspre... mehr lesen...