Dem durch Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide belegten, gleichlautenden Beschwerdevorbringen zufolge haben die Beschwerdeführer, albanische Staatsangehörige, die Bescheide der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 5. März 1992, mit denen festgestellt worden war, bei den Beschwerdeführern lägen die Voraussetzungen für ihre Anerkennung als Flüchtlinge nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit ihren Bescheiden vom 20. Juli 1992 wies die belangte Behörde die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §1;AsylG 1991 §20 Abs1;AsylG 1991 §20 Abs2;AVG §56; Beachte Nachstehend genannte Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinn
erledigt: am 21.4.1993 92/01/0898
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/01/0902
Rechtssatz: Gemäß § 20 Abs 2 AsylG 1991 hat der BMI eine Ergänzung oder Wiederhol... mehr lesen...