Index: 64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2;SchUG 1986 §52;
Rechtssatz: § 52 SchUG setzt die organisatorische Errichtung eines Kustodiates iSd § 9 Abs 2 BLVG voraus (arg: "Soweit es die Gegebenheiten der betreffenden Schule erfordern"); der Schulleiter ist daher ermächtigt, sowohl die organisatorische Errichtung/Einrichtung des Kustodiates zu verfügen als auch einen (bestimmten) Lehrer ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2;GehG 1956 §61 Abs1;
Rechtssatz: Die Einrechnung der in § 9 Abs 2 lit a BLVG genannten Nebenleistungen (mit allfälligen besoldungsrechtlichen Konsequenzen) tritt gem § 9 Abs 2 BLVG kraft Gesetzes ein, dh bei Erfüllung der dort genannten Tatbestandsvoraussetzungen. Eines (konstitutiven oder deklarativen) Willensaktes der hiefür zuständigen Dienstbe... mehr lesen...