Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer war mit Wirksamkeit vom 1. September 2001 zunächst mit der provisorischen Leitung des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums (im Folgenden kurz: BG/BRG S.), betraut worden. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Oktober 2001 wurde er dann mit Wirksamkeit vom 1. November 2001 zum Direktor dieser Schule auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L1 ernannt. Mit Schreiben vom 5. Juli 2004 t... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs1 idF 2000/I/142;BLVG 1965 §9 Abs2 idF 2000/I/142;BLVG 1965 §9 Abs2 litd idF 1965/244;B-VG Art20 Abs1;GehG 1956 §59 litc idF 1990/447;VwRallg;
Rechtssatz: Auf Grund des eindeutigen Wortlautes des § 9 Abs. 2 BLVG in seiner Stammfassung haben die zu Kustodiaten gemachten Ausführungen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2 litd;B-VG Art20 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Zusammenhang mit der "Verwaltung einer organisationsmäßig vorgesehenen und tatsächlich bestehenden Lehrmittelsammlung (Kustodiat)" ist persönliche Voraussetzung für die Anwendung des § 9 Abs.... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs1 idF 2000/I/142;BLVG 1965 §9 Abs2 litd;
Rechtssatz: Die Berufung des Beschwerdeführers auf wohlerworbene Rechte im Zusammenhang mit der Frage der (weiteren) Gebührlichkeit der Zulage nach § 59c GehG ist nicht zielführend. Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses besteht nämlich darin, dass sich die wechselseitigen Rechte und Pflichten, insbesond... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)64/02 Bundeslehrer
Norm: ABGB §863;BLVG 1965 §9 Abs2 litd;B-VG Art20 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/12/0077 E 20. Dezember 2005 RS 6 Stammrechtssatz Für die Rechtswirksamkeit eines durch Dienstanweisung erfolgten Betrauungsaktes kommt es nicht auf die Einhaltung einer best... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs1 idF 2000/I/142;BLVG 1965 §9 Abs2 litd idF 1965/244;B-VG Art20 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Rechtsform des Betrauungsaktes im Wege der Dienstanweisung und der Funktion eines Administrators ergibt sich auch, dass es keinen subjektiven Rechtsanspruch des Beschwerdeführers auf Betrauung mit der ve... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BDG 1979 §207k Abs2;BDG 1979 §40 Abs2 Z1;BDG 1979 §40 Abs2 Z2;BLVG 1965 §9 Abs1 idF 2000/I/142;BLVG 1965 §9 Abs2 litd;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall bedurfte es keiner (ausdrücklichen) "Abberufung" aus der Funktion als Administrator oder eines "Widerrufs" der Betrauung mit dieser Funktion. Diese fand vielmehr durch die Betrauung des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2004, Zl. 2004/12/0165, verwiesen. Mit dem zuletzt genannten Erkenntnis wurde ein im Instanzenzug ergangener Bescheid der belangten Behörde vom 22. Juli 2004, mit welchem ein Antrag des Beschwerdeführers auf Lehrpflichtermäßigung im Ausmaß von einer Jahreswochenstunde gemäß § 49 Abs. 1a Z. 2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (im Folgenden: LDG 1984), abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkei... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2;LDG 1984 §49 Abs1a Z2 idF 1999/I/006;SchUG 1986 §52 idF 1996/767;
Rechtssatz: Für die Rechtsauffassung, dass die "Wahrnehmung" der in § 49 Abs. 1a Z. 2 LDG 1984 angeführten Leistungen eines Betrauungsaktes nach § 52 SchUG 1986 bedarf, spricht auch die zum ersten Tatbestand des § 9 Abs. 2 BLVG 1965 - "Die Verwaltung einer organ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Bregenz (im Folgenden: HTBLVA), wo er die Gegenstände "Wirtschaftliche Bildung, Rechts- und Staatsbürgerkunde" und "Textverarbeitung (Stenotypie)" unterrichtet. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf die hg. Erkenntnisse vom 24. Juni 1998, Zl. 98/12/0058 = Slg. 14.928/A (siehe dazu näher unter A), u... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs1;BLVG 1965 §9 Abs2;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z2 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0172 E 13. September 2002 RS 2
(hier: ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz Nach Z. 2 des § 9 Abs. 3 BLVG können nur jene Nebenleistungen nach § 9 Abs. 3 BLVG eingerechnet werden, die nicht ohnehin schon... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die private Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik der Franziskanerinnen in V. Der Beschwerdeführer ist gemäß § 9 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1995 (BLVG), zur Unterstützung des Schulleiters bestellt. Die private Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik der Franziskanerinnen in V hat 11 Klassen; an dieser Anstalt werden Ü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Professorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die Bundes-Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in S. Die Beschwerdeführerin ist dort im Sinn des § 9 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes 1982 (BLVG) zur Unterstützung des Schulleiters bestellt und ersuchte mit Eingabe vom 21. März 2002 1. um die Ausbezahlung der Dienstzulage nach § 59c des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54 (GehG) f... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2 idF 1994/016;GehG 1956 §59c Abs1 idF 2000/I/142;SchUG 1986 §9 Abs1 idF 1996/767;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Konstruktion des § 9 Abs. 2 BLVG ergibt sich zweifelsfrei, dass der letzte Satz dieser Bestimmung auf die Ermittlung der Zahl der Klassen gemäß Satz 1 verweist; auch der zweite Satz des §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2 idF 1994/016;GehG 1956 §59c Abs1 idF 2000/I/142;SchUG 1986 §9 Abs1 idF 1996/767;SchulleiterzulagenV;VwRallg;
Rechtssatz: Das BLVG will, wenn es bei den Einrichtungen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik den Begriff "Klasse" verwendet, nur die Klasse im Sinne des § 9 SchUG und nicht au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2 idF 1994/016;GehG 1956 §59c Abs1 idF 2000/I/142;SchOG 1962 §99 Abs1 idF 1982/365;SchUG 1986 §9 Abs1 idF 1996/767;SchUG 1986 §9 Abs5 idF 1993/514;VwRallg;
Rechtssatz: Die Normen des BLVG und damit auch § 59c Abs. 1 GehG bauen auf dem Klassenbegriff des § 9 Abs. 1 SchUG auf.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2 idF 1994/016;GehG 1956 §59c Abs1 idF 2000/I/142;SchUG 1986 §9 Abs5 idF 1993/514;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn der Beschwerdeführer auf § 9 Abs. 2 letzter Satz BLVG verweist und meint, nur die dort explizit genannten "Gruppen im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen" und "vergleichbare Betreuungstei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: AVG §59 Abs1;BLVG 1965 §9 Abs2 idF 1994/016;GehG 1956 §59c Abs1 idF 2000/I/142; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0153 E 30. Mai 2001 RS 1
(hier betreffend § 59c GehG und § 9 BLVG) Stammrechtssatz Der Hinweis auf die angewendete gesetzliche Bestimmung "in der geltenden Fassung" wird der verfahrensrechtlichen Verpflichtung des § 59 Ab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2 idF 1994/016;GehG 1956 §59c Abs1 idF 2000/I/142;SchUG 1986 §9 Abs1 idF 1996/767;VwRallg;
Rechtssatz: Wie insbesondere die Erläuterungen zu § 9 Abs. 2 letzter Satz BLVG zeigen, ist diese Bestimmung in erster Linie auf die Sonderform der Betreuung von Schülern im Rahmen ganztägiger Schulformen (ni... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs1;BLVG 1965 §9 Abs2;GehG 1956 §59c Abs1;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aus den im E vom 16. Juni 2003, Zl. 2002/12/0317, näher dargestellten Gründen vertritt der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht, dass es sich bei den Übungskindergarten- und Übungshortgruppen nicht um Klassen im Sinne des § 59c Abs. 1 GehG und des § 9 Abs. 2 BLVG handelt, die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2 idF 1994/016;GehG 1956 §57;GehG 1956 §59c Abs1 idF 2000/I/142;SchUG 1986 §9 Abs1 idF 1996/767;SchulleiterzulagenV §2 Abs1 Z5 idF 1985/509;SchulleiterzulagenV §4 Z1 idF 1977/503;VwRallg;
Rechtssatz: Handelte es sich nach Ansicht des Verordnungsgebers bei den in § 4 Z. 1 der Schulleiter-Zulagenver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe X (im Folgenden: HLWB). Der Beschwerdeführer war seit dem Schuljahr 1993/1994 zur Unterstützung des Schulleiters als Administrator an dieser aus zehn Klassen bestehenden Schule bestellt. Der Schulleiter der HLBW ist gleichzeitig auch Schulleiter der im selben Gebäude befindlichen, aus sechs Klassen bestehenden ... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2 litd;BLVG 1965 §9 Abs2;BLVG 1965 §9 Abs2b idF 1994/016;
Rechtssatz: Eine Einrechnung von Nebenleistungen findet gemäß § 9 Abs. 2 BLVG 1965 statt, wenn diese von einem Lehrer auftragsgemäß erbracht werden, wobei in lit. d als einrechenbare Tätigkeit jene eines zur verwaltungsmäßigen Unterstützung des Direktors betrauten Lehrers genannt ist. Wäre nun davon auszugehen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor (L 1-Lehrer) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Bregenz (im Folgenden kurz HTBLVA), wo er die Gegenstände "Wirtschaftliche Bildung, Rechts- und Staatsbürgerkunde" und "Textverarbeitung (Stenotypie)" unterrichtet. Der vorliegende Beschwerdefall (siehe dazu näher unter B) steht im Zusammenhang mit dem mit hg. Erkenntnis vom 24. Juni 1998, Zl.... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs1;BLVG 1965 §9 Abs2;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z2 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2 idF 1994/016;
Rechtssatz: Ein Argument der belangten Behörde stellt auf das Nichtvorliegen der Voraussetzung nach § 9 Abs. 3 Z. 2 BLVG ab. Zutreffend hat der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof im Vorerkenntnis... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs1;BLVG 1965 §9 Abs2;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z2 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2 idF 1994/016;
Rechtssatz: Nach Z. 2 des § 9 Abs. 3 BLVG können nur jene Nebenleistungen nach § 9 Abs. 3 BLVG eingerechnet werden, die nicht ohnehin schon kraft Gesetzes nach Abs. 1 und 2 dieser Bestimmung als Nebenleistung einzurechnen sind (i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Bregenz (im folgenden HTL Bregenz), wo er die Gegenstände "Wirtschaftliche Bildung, Rechts- und Staatsbürgerkunde" und "Textverarbeitung (Stenotypie)" unterrichtet. Mit dem an die Direktion gerichteten Schreiben vom 6. Mai 1991 wies der Beschwerdeführer darauf hin, an einer HTL sei die Einrichtung von Kusto... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §8;BLVG 1965 §9 Abs2;SchUG 1986 §51 Abs2;SchUG 1986 §52;VwRallg;
Rechtssatz: Der Lehrer hat weder einen Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Kustodiates noch Parteistellung im "Verfahren" betreffend die Schaffung eines Kustodiates bzw seine Betrauung mit einem solchen. Dies entspricht dem Grundsatz, da... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2;BLVG 1965 §9 Abs3;
Rechtssatz: § 9 Abs 3 BLVG kommt für den Fall in Betracht, daß ein Lehrer in Befolgung einer verbindlichen Anordnung eines zuständigen Zwischenvorgesetzten (hier: Landesschulinspektor) de facto den Aufbau und die Besorgung der Verwaltung einer Lehrmittelsammlung wahrnimmt, deren organisationsmäßige Einrichtung erst zu einem späteren Zeitpunkt in ... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2 lita;
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Einrechnung der Verwaltung einer der im BLVG, Anl 7, genannten Lehrmittelsammlungen als Nebenleistung setzt folgendes voraus: 1. Als SACHLICHE Komponente 1.1. Das Vorliegen eines entsprechenden organisatorischen Errichtungsaktes (Einrichtung) (arg: organisationsmäßig vorgesehen) dieses Kustodiates und 1.2. dessen tatsächlichen Bes... mehr lesen...