Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Alfred Klair als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Lisa U*****, gegen die beklagte Partei IEF-Service GmbH, Geschäftsstelle Innsbruck, 6020 Innsbruck, Meranerstraße 1, vertreten durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 8. 1999 bis 31. 8. 2000 bei dem späteren Gemeinschuldner als Angestellter im Außendienst mit einem Bruttogehalt von S 20.300,-- zuzüglich 2 %iger Umsatzprovision und Kilometergeld beschäftigt. In seinem Dienstvertrag wurde eine Kündigungsfrist von vier Monaten vereinbart. Seit März 2000 erhielt er kein laufendes Entgelt ausbezahlt, nachdem ihm die letzten Spesen überhaupt Mitte Jänner 2000 bis einschließlich der 35. Kalenderwoche 1999 aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, der Klägerin, die ihren berechtigten Austritt gemäß § 26 Z 2 AngG wegen eines auf den Zeitraum nach der Konkurseröffnung entfallenden Entgeltrückstandes erklärte, gebühre Insolvenzausfallgeld (restliche Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung) gemäß § 25 Abs 2 KO iVm § 3 Abs 3 IESG bis zum gesetzlichen Kündigungstermin (30. 6. 1996), ist zutreff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Gemeinschuldnerin vom 15. 2. 1994 bis zu seinem Austritt am 22. 10. 1995 als Angestellter mit einem Gehalt von S 37.800 monatlich (14 x jährlich), einer vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Monaten und einem Kündigungstermin jeweils zum Quartal beschäftigt. Mit Beschluß des Handelsgerichtes vom 21. 9. 1995, 3 S 1314/95w, wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin der Konkurs eröffnete. Mit Beschluß des Handelsgerichtes vom 19.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog vom Arbeitsamt seit 1992 Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Von der beklagten Partei bezog die Klägerin vom 4. 5. 1995 bis 16. 5. 1995 Krankengeld in Höhe von insgesamt S 1.912,-- und vom 17. 5. 1995 bis 3. 1. 1996 Wochengeld in Höhe von insgesamt S 61.430,--. Die Klägerin ist seit 17. 6. 1994 mit Josef T***** verheiratet. Dieser führt eine KFZ-Reparaturwerkstätte und einen KFZ-Handel. Am 14. 10. 1995 gebar die Klägerin ein Kind. Sei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 4. 1975 bis 30. 9. 1979 und nach Leistung seines Grundwehrdienstes wieder vom 1. 4. 1980 bis 15. 8. 1993 bei der K***** Redaktionsgesellschaft mbH beschäftigt. Vom 1. 9. 1993 bis zum 2. 12. 1993 - dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die neue Arbeitgeberin mit sofortiger Wirkung - war er bei der mit einem Stammkapital von S 500.000,-- am 15. 6. 1993 gegründeten und am 27. 7. 1993 ins Firmenbuch eingetragenen B*****gesellschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wurde mit Beschluß vom 20.9.1995 das Konkursverfahren eröffnet. Die Klägerin war bei ihrer Dienstgeberin seit 1.1.1995 beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 21.10.1995 durch vorzeitigen Austritt der Klägerin gemäß § 26 AngG. Mit Beschluß des Konkursgerichtes vom 20.10.1995 wurde die Schließung des Unternehmens der Dienstgeberin der Klägerin bewilligt. Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellter vom 14.4.1986 bis 13.12.1994 beschäftigt und hatte unter anderem eine sechsmonatige Kündigungsfrist und eine Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses nur zu den Terminen 31.3. und 30.9. jedes Jahres vereinbart. Am 2.12.1994 erfuhr er, daß das Novembergehalt und die Weihnachtsremuneration nicht bezahlt werden könnten, worauf er der beklagten Partei eine Nachfrist bis 12.12.1994 setzte und infolg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 17.11.1993 bei einem Speditionsunternehmen beschäftigt. Am 7.3.1994 wurde über das Vermögen ihres Dienstgebers das Konkursverfahren eröffnet. In der Zeit vom 1.2.1994 bis 6.3.1994 hatte die Klägerin für ihre Arbeitsleistungen kein Entgelt erhalten. Sie beendete ihr Dienstverhältnis am 3.6.1994 durch vorzeitigen Austritt, wobei sie diesen sowohl mit der Entgeltschmälerung durch den Arbeitgeber als auch mit dem außerordentlichen Lösungsr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Dienstgeberin der klagenden Parteien wurde mit Beschluß vom 21.6.1994 das Konkursverfahren eröffnet. Je mit Schreiben vom 27.6.1994 kündigte der Masseverwalter die Dienstverhältnisse gemäß § 25 Abs 1 KO auf, und zwar hinsichtlich der Erstklägerin zum 27.8.1994, hinsichtlich der Zweitklägerin zum 8.8.1994, hinsichtlich der Drittklägerin zum 27.8.1994, hinsichtlich der Viertklägerin zum 18.7.1994 und hinsichtlich des Fünftklägers zum 2... mehr lesen...
Norm: ALVG §16 Abs2ALVG §25 Abs1
Rechtssatz:
Kommt es mangels Verständigung nicht zur Legalzession, besteht gemäß § 25 Abs 1 ALVG eine Rückzahlungspflicht des Arbeitslosengeldempfängers. Kommt es mangels Verständigung nicht zur Legalzession, besteht gemäß Paragraph 25, Absatz eins, ALVG eine Rückzahlungspflicht des Arbeitslosengeldempfängers.
Entscheidungstexte 8 ObA 233/95 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 12.5.1992 bis 14.7.1992 als Kellnerin beschäftigt. Bis 5.6.1992 war sie auch mit dem Inkasso betraut. Ein Probedienstverhältnis war nicht vereinbart. Die Klägerin wurde am 15.7.1992 ohne Angabe von Gründen entlassen. Auf das Dienstverhältnis kamen die Bestimmungen des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe zur Anwendung. Am 22.7.1992 wurde bei der Klägerin fachärztlich eine Schwange... mehr lesen...
Norm: ALVG §16 Abs2 AO §20d AO §23 Abs1 Z3 IESG §3 Abs3 AO § 20d gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 23 gültig von 01.05.1999 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 23 gültig von 01.10.1997 bis 30.04.1999 zuletzt geändert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei Eduard M***** vom 4.November 1978 bis 15.Februar 1992 als Angestellter beschäftigt. Am 9.Oktober 1991 wurde über das Vermögen seines Dienstgebers das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Beschluß vom 5.November 1991 ermächtigte das Ausgleichsgericht den Ausgleichsschuldner unter Bezugnahme auf die §§ 20 b und 20 c AO, das Arbeitsverhältnis des Klägers unter Einhaltung der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen... mehr lesen...