Die Bundespolizeidirektion Graz warf Univ.-Prof. Dr. W B mit Straferkenntnis vom 20.07.2011, Zahl: 2/S-27.937/11, vor, er habe am 03.05.2011, zwischen 15.25 und 16.10 Uhr, in Graz, Herrengasse , nächst dem Haupteingang zum Landhaus, entgegen dem geltenden Bettelverbot an einem öffentlichen Ort um Geld oder geldwerte Sachen gebettelt, indem er auf dem Boden sitzend seine Kopfbedeckung vor sich abgelegt hätte und so um Almosen bat. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 3a Abs 1 ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: StLSG §3a Abs1
Rechtssatz: Unter "Betteln", soweit es durch § 3a Abs 1 StLSG zur "verbotenen Bettelei an einem öffentlichen Ort" erklärt wurde, versteht man das ständige dringende Bitten eines Bedürftigen um Geld, Nahrung oder Wertgegenstände. Jedoch hatte der Berufungswerber, der kein bedürftiger Mensch war und zum Protest gegen das Bettelverbot zusammen mit drei anderen (prominen... mehr lesen...