Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 12. März 2008 um 15:20 Uhr, in der Gemeinde Es, langgezogene Rechtskurve zwischen Trafik St und der Freiwilligen Feuerwehr, auf der B/Ortsgebiet, StrKm, den Pkw gelenkt und in Punkt 1.) zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort aufgehalten und durch das beschriebene Verhalten den öffentlichen Anstand verletzt. Das angeführte Verhalten widerspricht der herrschenden Sitte und hat die allgemein ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: StLSG §2 Abs1StLSG §3 VStG §22 Abs1 VStG § 22 heute VStG § 22 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 22 gültig von 01.02.1991 bis 28.02.2013 Rec... mehr lesen...