Der Bürgermeister der Stadt Graz warf F P mit Straferkenntnis vom 25.03.2013, GZ: 044411/2012/0007, vor, er habe laut Anzeige der Ordnungswache der Stadt G am 05.07.2012, um 18.45 Uhr, in G., H/Ecke J, Alkohol (0,5-Liter-Flasche Murauer-Bier) konsumiert, obwohl dies laut Verordnung gemäß § 1 Abs 2 StLSG in dieser Zone verboten sei. Der Bürgermeister der Stadt Graz warf F P mit Straferkenntnis vom 25.03.2013, GZ: 044411/2012/0007, vor, er habe laut Anzeige der Ordnungswache der Stadt ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: StLSG §1 Abs2VersammlungsG §2 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 2 StLSG idgF kann die Gemeinde mit Verordnung bestimmen, wenn es zur Vermeidung von störendem Lärm, zur Vermeidung von Anstandsverletzungen oder zur Abwehr und Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missständen infolge Alkoholkonsums nötig erscheint, dass der Konsum von Alkohol auf bestimmten öffentlich... mehr lesen...