Begründung: ,
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) stellte am 14.12.2021 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den zu leistenden Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Kalenderjahre 2020 und 2021 und meldete am 31.01.2022 das Ruhen ihrer selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit. 1.2. Mit Bescheid des Künstler-Sozialversicherungsfonds (in der Folge: KSVF) vom 24.08.2022, GZ: XXXX , wurden die unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Am 22.11.2018 übermittelte Frau XXXX (in der Folge BF) dem Künstler-Sozialversicherungsfonds (in der Folge: belangte Behörde bzw. KSVF) das Formular über die Meldung des Ruhens der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit. In diesem Formular gab die BF an, dass sie mit 30.11.2018 ihre selbständige künstlerische Erwerbstätigkeit einstellen werde. Als Tätigkeit wurde von der BF im Formular "Malerei" und "Kunsthandwe... mehr lesen...