Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.02.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Verfassungsgerichtshof kann per Beschluss dann aufschiebende Wirkung gewähren, wenn dem „nicht zwingende öffentliche Interessen“ entgegenstehen und nach Ab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.12.2025 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „dieser Revision die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, da dem keine zwingenden öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berühr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.06.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.03.2019, L502 2188349-2/7E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendete Maßnahmen gegen den unbescholtenen RW vollzogen werden können. Der V... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Schriftsatz vom 29.06.2018 brachte der Verein "Montessori-Initiative Wieden" eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.05.2018, GZ: W129 2166997-1/4E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Revisionswerber Insbesondere aus: "Gemäß § 30 Abs 2 VwGG kann einer Revision aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung all... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.08.2015 brachte das AMS Wien Huttengasse als Revisionswerberin eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.08.2015, W121 2106405-1/21E, und einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin unter Hinweis auf § 30 Abs. 2 VwGG begründend aus, dass ungeachtet d... mehr lesen...
Begründung: : Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 23.12.2014, Zl. W107 2009745-2/2E, wurde der Beschwerde der XXXX gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsicht Österreich vom 12.06.2014, GZ: XXXX, idF der Beschwerdevorentscheidung vom 26.08.2014, GZ: XXXX, gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, vollinhaltlich Folge gegeben und der angefochtene Bescheid vom 12.06.2014 idF der Beschwerdevorentscheidung vom 26.08.2014 behoben. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zul... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht als Lehrer i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schriftsatz vom 30.12.2013 hat der anwaltlich vertretene BF in einem beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (nunmehr: Bundesministerium für Bildung und Frauen) anhängigen Dienstrechtsverfahren bezüglich Nachverrechnung von Mehrdienstleistungen Säumnisbeschwerde an de... mehr lesen...