Entscheidungen zu § 82 Abs. 4 VfGG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vfgh Beschluss 1993/12/15 B1801/92

Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof wies mit dem Beschluß B1331/92 vom 12. Oktober 1992 die vom Antragsteller erhobene Beschwerde gegen einen nach den Beschwerdeangaben am 15. Juli 1992 zugestellten Bescheid der Burgenländischen Landesregierung wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurück; die sechswöchige Beschwerdefrist sei am 26. August 1992 abgelaufen, die Beschwerde jedoch erst am 27. August 1992 dem Verfassungsgerichtshof überbracht worden. Mit dem vorliegenden Ant... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.12.1993

TE Vfgh Beschluss 1993/12/15 B1802/92

Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof wies mit dem Beschluß B1332/92 vom 12. Oktober 1992 die vom Antragsteller erhobene Beschwerde gegen einen nach den Beschwerdeangaben am 15. Juli 1992 zugestellten Bescheid der Burgenländischen Landesregierung wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurück; die sechswöchige Beschwerdefrist sei am 26. August 1992 abgelaufen, die Beschwerde jedoch erst am 27. August 1992 dem Verfassungsgerichtshof überbracht worden. Mit dem vorliegenden Ant... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.12.1993

RS Vfgh 1993/12/15 B1801/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33VfGG §82 Abs4ZPO §146 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags. Die Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung setzt stets eine Versäumung, also die vollständige Unterlassung einer Parteihandlung voraus. Davon kann im vorliegenden Fall aber nicht gesprochen werden, weil die (in §82 Abs4 VfGG geforderte) Angabe d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.12.1993

RS Vfgh 1993/12/15 B1802/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33VfGG §82 Abs4ZPO §146 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags
Rechtssatz: Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; keine vollständige Unterlassung einer Parteihandlung durch unrichtige Angabe des Zustelltages des angefochtenen Bescheides in der Beschwerde. (Ebenso: B1803/92, B1804/92, B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.12.1993

TE Vfgh Beschluss 1993/11/30 B1445/93

Begründung: 1. Mit Schriftsatz vom 11. August 1993 erhob die Beschwerdeführerin durch ihren Rechtsvertreter gegen "den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 30.6.1993, IV-643.896/FrB/93, zugestellt am 30.6.1993" Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Sie führte dazu ua. aus, daß sie am 25. Mai 1993 bei der belangten Behörde die Erteilung eines Sichtvermerkes beantragt habe, und "in weiterer Folge am 29.6.1993 die bescheidmäßige Ablehnung des Sichtvermerksantrages verkü... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.1993

RS Vfgh 1993/11/30 B1445/93

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungVfGG §33VfGG §82 Abs4FremdenG §70 Abs1ZPO §146 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid der BPolDion Wien betreffend die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes mangels Erschöpfung des Instanzenzuges (vgl §70 Abs1 FremdenG). Die von der Beschwerdeführerin vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1993

TE Vfgh Beschluss 1983/6/13 B550/80, B551/80, B552/80, B553/80, B554/80, B555/80

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18VfGG §82 Abs4ZPO §85 Abs2
Leitsatz: VerfGG 1953 §19 Abs3 Z2 litc; eine Verlängerung der zu einer Mängelbehebung gesetzten Frist ist gemäß §85 Abs2 ZPO iVm §35 VerfGG nicht zulässig. Schlagworte VfGH / Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1983:B550.1980 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 13.06.1983

RS Vfgh 1983/6/13 B550/80, B551/80, B552/80, B553/80, B554/80, B555/80

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18VfGG §82 Abs4ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: VerfGG 1953 §19 Abs3 Z2 litc; eine Verlängerung der zu einer Mängelbehebung gesetzten Frist ist gemäß §85 Abs2 ZPO iVm §35 VerfGG nicht zulässig. Entscheidungstexte B 550-555/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss 13.06.1983 B 550-555/80... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.06.1983

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