Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen die oben angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Mit Verfügung vom 30. März 2017 – zugestellt am 4. Mai 2017 – wurde der Antragsteller gemäß §§66, 84, 85 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen ein vollständiges Vermögensbekenntnis abzugeben, bekannt zu geben, ob der Rechtsanwalt für die Einbringung der Beschwerde allein oder für... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: VfGG §82 Abs3a VwGVG §29 Abs2, Abs4 ZPO §63, §66, §84, §85 VfGG § 82 heute VfGG § 82 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 82 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...