Norm: FlVfGG §47 Abs2Tir FLG §25 Abs1Tir FLG 1978 §84 Abs1Tir FLG §84 Abs2GBG §94 A
Rechtssatz: Das Eintragungshindernis einer fehlenden Rechtskraftbestätigung hätte in einem nur auf Urkunden angewiesenen Verfahren an sich zur Wiederherstellung des ursprünglichen Grundbuchsstandes zu führen. Im besonderen Verfahren zur Herstellung der Grundbuchsordnung nach agrarischen Operationen, das auf Anregung der Agrarbehörde von Amts wegen durchzuführen ... mehr lesen...