Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen eine nicht näher bezeichnete Entscheidung des Amtes der Kärntner Landesregierung sowie zur Erhebung eines Antrages auf Aufhebung eines nicht näher bezeichneten Paragraphen eines nicht näher bezeichneten Gesetzes. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2015 – zugestellt am 27. Oktober 2015 – wurde der Einschreiter gemäß §§66, 84, 85 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen u.a. aufgefordert, inn... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: VfGG §20 Abs1a, §85 Abs2 ZPO §63 Abs1 VfGG § 20 heute VfGG § 20 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VfGG § 20 gültig von 01.02.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...