Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss den Antrag, einen näher bezeichneten (aus zwei Teilen bestehenden) Beschluss der Eigentümergemeinschaft für unwirksam zu erklären, abgewiesen (zum Sachverhalt vgl die in dieser außerstreitigen Wohnrechtssache ergangene Vorentscheidung 5 Ob 164/07i = wobl 2008/72 [zust Call] = MietSlg LIX/24 = immolex 2008/81). Das Rekursgericht hat mit dem nunmehr angefochtenen Sachbeschluss (ua) ausgesprochen, dass der zweite T... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1 Z4RAO §8 Abs1RAO §19a
Rechtssatz: Die Berufung auf die erteilte Vollmacht gemäß § 8 Abs 1 RAO ersetzt die Vollmachtsurkunde nur hinsichtlich der in dieser Gesetzesstelle genannten Vertretungshandlungen. Hiezu gehört zum Beispiel nicht die Empfangnahme von Geld. Wird die Erklärung, sich auf die erteilte Vollmacht zu berufen, in einem Prozess nur auf § 8 Abs 1 RAO gestützt, so ist der Rechtsanwalt gemäß der Regel des § 31 Abs 1... mehr lesen...
Norm: GewO §172 Abs3GewO idF BGBl 2002 I/111 §136 Abs3RAO §8 Abs1
Rechtssatz: Die berufsmäßige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Klienten ist nicht Inhalt der Gewerbebefugnis eines Unternehmensberaters. Soweit die Entscheidung 4 O 44/02b so verstanden werden könnte, der (dort) Beklagte habe mit guten Gründen nicht nur die Rechtsmeinung vertreten können, unter Behörde im Sinn des § 172 Abs 3 GewO seien auch Gerichte zu verstehen,... mehr lesen...
Norm: GewO idF BGBl 2002 I/111 §136 Abs3GewO §172 Abs3RAO §8 Abs1
Rechtssatz: Schon aus dem Wortlaut des § 172 Abs 3 GewO ergibt sich klar, dass der Gesetzgeber damit Unternehmensberatern keine umfassende berufsmäßige Parteienvertretung (etwa auch zur Vertretung ihrer Klienten gegenüber nichtamtlichen Dritten oder zur Vertretung vor Behörden in außergerichtlichen oder privaten Angelegenheiten) ermöglichen wollte; eine solche stünde auch im Wide... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z6GmbHG §26GmbHG §122 Abs2 Z2RAO §8 Abs1ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Dass der Geschäftsführer für die Richtigkeit der angemeldeten Namensänderung eines Gesellschafters auch nach der Strafbestimmung des § 122 Abs 2 Z 2 GmbHG hafte, kann dem Gesetzeswortlaut nicht entnommen werden, der auf eine unrichtige Wiedergabe der Vermögenslage abstellt. Bei der Anmeldung der Änderung des Namens eines Gesellschafters genügt bei einer persönlichen... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 HDSt 1990 §3RAO §8 Abs1ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Beruft sich ein Rechtsanwalt auf eine Vollmacht, obwohl ihm eine solche nicht erteilt wurde, dann kann dies im allgemeinen nicht als Geringfügigkeit abgetan werden. Aus der Befreiung von der Verpflichtung, einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht zu erbringen, ergibt sich die Pflicht des Rechtsanwaltes zu besonderer Sorgfalt bei Berufung auf eine Vollmacht im Sinne des § 3... mehr lesen...