Begründung: 1. Die vorliegende, selbst verfasste Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Linz vom 23. Juni 2006, Z Jv 4229-33/05, mit dem ua. der Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung eines Zahlungsauftrages abgewiesen wurde. 2.1. Mit Schreiben vom 4. September 2006 - zugestellt am 5. September 2006 - forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, selbst verfasste Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Linz vom 23. Juni 2006, Z Jv 4229-33/05, mit dem ua. der Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung eines Zahlungsauftrages abgewiesen wurde. 2.1. Mit Schreiben vom 4. September 2006 - zugestellt am 5. September 2006 - forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 25. November 2005, Zl. UVS-1-485/E10-2005. 2. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2005 - zugestellt am 23. Dezember 2005 - forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von vier Wochen die Beschwerde durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen. 3... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 25. November 2005, Zl. UVS-1-485/E10-2005. 2. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2005 - zugestellt am 23. Dezember 2005 - forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von vier Wochen die Beschwerde durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen. 3... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 26. September 2005, Zl. UVS-411-089/E2-2005, mit dem die Berufung des (nunmehrigen) Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 15. September 2005, mit welchem er aufgefordert wurde, sich einer ärztlichen Untersuchung infolge Verdachts der fehlenden gesundheitlichen Eignung zur Lenkung eines Kfz zu unte... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende vom Beschwerdeführer selbst verfasste Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 4. Oktober 2005, Zl. UVS-1-455/E2-2005, mit dem seine Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 19. April 2005 wegen Übertretung des §38 Abs5 iVm. Abs1 lita StVO abgewiesen wurde. 1. Die vorliegende vom Beschwerdeführer selbst verfasste Beschwerde richtet s... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 26. September 2005, Zl. UVS-411-089/E2-2005, mit dem die Berufung des (nunmehrigen) Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 15. September 2005, mit welchem er aufgefordert wurde, sich einer ärztlichen Untersuchung infolge Verdachts der fehlenden gesundheitlichen Eignung zur Lenkung eines Kfz zu unte... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende vom Beschwerdeführer selbst verfasste Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 4. Oktober 2005, Zl. UVS-1-455/E2-2005, mit dem seine Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 19. April 2005 wegen Übertretung des §38 Abs5 iVm. Abs1 lita StVO abgewiesen wurde. 1. Die vorliegende vom Beschwerdeführer selbst verfasste Beschwerde richtet s... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid der Bezirkswahlbehörde Wien-Umgebung vom 15. April 2004, mit dem der Antrag des - nunmehrigen - Beschwerdeführers auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Pressbaum für die Wahl des Bundespräsidenten 2004 mangels eines Hauptwohnsitzes des Beschwerdeführers in dieser Gemeinde abgewiesen wurde. 2.1. Mit Verfügung vom 5. August 2004 forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: RAO §34 Abs1 Z3 VfGG §17 Abs2 ZPO §28 Abs1 RAO § 34 heute RAO § 34 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2022 RAO § 34 gültig von 24.12.2020 bis 30.06.2022 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid der Bezirkswahlbehörde Wien-Umgebung vom 15. April 2004, mit dem der Antrag des - nunmehrigen - Beschwerdeführers auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Pressbaum für die Wahl des Bundespräsidenten 2004 mangels eines Hauptwohnsitzes des Beschwerdeführers in dieser Gemeinde abgewiesen wurde. 2.1. Mit Verfügung vom 5. August 2004 forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: RAO §34 Abs1 Z3 VfGG §17 Abs2 ZPO §28 Abs1 RAO § 34 heute RAO § 34 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2022 RAO § 34 gültig von 24.12.2020 bis 30.06.2022 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer (im folgenden: Disziplinarrat) vom 23. April 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen, daß er 1.) in der Zeit vom 14. November 1989 bis 21. Februar 1991 im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit G R sich betrügerischer Handlungen bedien... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2 RAO §28 Abs2 RAO §30 Abs4 RAO §34 Abs1 lita RAO §5a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 zuletzt geändert... mehr lesen...