Entscheidungen zu § 1a Abs. 1 RAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1999/12/6 Bkv7/99

Norm: EGG §6RAO §1a Abs1RAO §1a Abs2 Z2RAO §21e
Rechtssatz: Die beispielsweise (arg. "insbesondere") in § 1a Abs 1 RAO nämlich mit der in Klammer gesetzten Kurzbezeichnung "Rechtsanwalts-Partnerschaft" angeführten eingetragenen Erwerbsgesellschaften sind für diese Gesellschaftsform bei Rechtsanwälten gesetzlich vorbehalten, weil die Firma einer OEG oder KEG gemäß § 6 EGG den Hinweis auf die Gesellschaftsform enthalten muss (§ 1a Abs 2 Z 2 RAO).... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1999

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