Norm: VerG §8 Abs1VerG §3 Abs2 Z10JN §42 Abs1ZPO §477 Abs1 Z6
Rechtssatz: Auch in Besitzstörungsstreitigkeiten, die aus dem Vereinsverhältnis entstehen, ist der Rechtsweg vor Anrufung der Schlichtungseinrichtung des Vereins unzulässig. Entscheidungstexte 4 R 327/13m Entscheidungstext LG Innsbruck 31.10.2013 4 R 327/13m European Case Law I... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mitglied eines Sportvereins, der Beklagte dessen Präsident. Der Kläger bringt vor, der Beklagte habe über ihn gegenüber anderen Vereinsmitgliedern wiederholt unwahre, herabsetzende und kreditschädigende Behauptungen erhoben, insbesondere ihn eines vereinsschädigenden Verhaltens bezichtigt. Das Klagebegehren richtet sich auf die Unterlassung im Einzelnen bezeichneter Behauptungen durch den Beklagten und den Widerruf dieser Behauptungen gegenüber den Mitgl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 20.000 EUR. Der beklagte Verein habe durch seinen Obmann Harald G***** ihm eine Kleingartenparzelle für eine Gegenleistung von 20.000 EUR „übergeben". Tatsächlich sei diese Parzelle nicht verfügbar gewesen. Der Obmann der beklagten Partei habe ihm auch eine Bestätigung über die Mitgliedschaft zum beklagten Verein übergeben. Die beklagte Partei wendete mangelnde Passivlegitimation ein. Harald G***** habe ausschließlich als Privatperson gehandelt; seine ... mehr lesen...
Norm: VerG §3 Abs2 Z10VerG 2002 §8 Abs1
Rechtssatz: Die nach dem VerG 2002 vorzusehenden Schlichtungseinrichtungen sollen nicht nur bei bloßen Meinungsverschiedenheiten über vereinsinterne Angelegenheiten oder allenfalls darüber hinaus nur mit Fällen typischer interner Selbstverwaltung befasst werden, wie in einem Teil der Rechtsprechung zu § 4 VerG 1951 vertreten wurde, sondern der Begriff der „Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis" ist umfas... mehr lesen...
Norm: VerG §3 Abs2 Z10VerG 2002 §8 Abs1
Rechtssatz: Die nach dem VerG 2002 vorzusehenden Schlichtungseinrichtungen sollen nicht nur bei bloßen Meinungsverschiedenheiten über vereinsinterne Angelegenheiten oder allenfalls darüber hinaus nur mit Fällen typischer interner Selbstverwaltung befasst werden, wie in einem Teil der Rechtsprechung zu § 4 VerG 1951 vertreten wurde, sondern der Begriff der „Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis" ist umfas... mehr lesen...