Norm: VerG §27
Rechtssatz: Vollbeendet ist der Verein jedenfalls nach Verteilung des gesamten Vereinsvermögens (JBl 1975,424). Entscheidungstexte 8 Ob 8/95 Entscheidungstext OGH 29.06.1995 8 Ob 8/95 9 ObA 17/96 Entscheidungstext OGH 28.02.1996 9 ObA 17/96 Auch 8 ObA 2344/96f Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §26VerG §24VerG §27VerG 2002 §27
Rechtssatz: Ein aus welchen Gründen immer aufgelöster Verein verliert seine Rechtspersönlichkeit erst mit der Liquidation des Vereinsvermögens. Entscheidungstexte 7 Ob 135/74 Entscheidungstext OGH 12.09.1974 7 Ob 135/74 Veröff: JBl 1975,424 5 Ob 74/98p Entscheidungstext OGH 24.03.1998 5 Ob... mehr lesen...
Norm: 3.RStG §14VerG §27
Rechtssatz: Keine Aktivlegitimation des Liquidators. Entscheidungstexte Rkv 75/54 Entscheidungstext OGH 03.07.1954 Rkv 75/54 Veröff: EvBl 1954/329 S 482 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0079926 Dokumentnummer JJR_19540703_OGH0002_000RKV00075_5400000_00... mehr lesen...
Norm: VerG §27
Rechtssatz: Zum Umfange der Vertretungsbefugnis des Kurators nach § 27 VerG. Entscheidungstexte 1 Ob 2/54 Entscheidungstext OGH 13.01.1954 1 Ob 2/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0079730 Dokumentnummer JJR_19540113_OGH0002_0010OB00002_5400000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 C2VerG §27
Rechtssatz: Die ehemaligen Mitglieder eines aufgelösten Vereines haben kein Rechtsschutzinteresse daran, daß für ihre ehemaligen Mitglieder unbekannten Aufenthaltes sowie für ihnen unbekannte ehemalige Mitglieder im Interesse dieser Mitglieder (zwecks Wahrung von deren Interessen bei der Verwaltung und Verwertung des Vereinsvermögens) gemäß § 276 ABGB ein Kurator bestellt werde. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ABGB §26VerG §27
Rechtssatz: Ein für einen aufgelösten Verein bestellter Kurator ist auf Grund der Vereinsgesetznovelle 1950 zu entheben, wobei es belanglos ist, ob ein Liquidator rechtswirksam bestellt wurde oder nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 475/51 Entscheidungstext OGH 14.08.1951 1 Ob 475/51 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §276VerG §27VereinsgesetzNov 1950
Rechtssatz: Auch nach Inkrafttreten der Vereingesetznovelle 1950 kann das Gericht für einen aufgelösten Verein einen Kurator bestellen, solange die Verwaltungsbehörde keinen Liquidator bestellt hat. Der Kurator hat sich allerdings auf die Verwaltung des Vereinsvermögens zu beschränken. ( Siehe 1 Ob 475/51, 3 Ob 37/51, 1 Ob 68/51, 2 Ob 140/51, 1 Ob 201/51, 1 Ob 202/51, 2 Ob 193/51, 2 Ob 216/51... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §232ABGB §276AußStrG §9 C2VerG §27VerGNov 1950
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vereinsgesetznovelle 1950 betehen keine Bedenken. Die Mitglieder eines aufgelösten Vereines sind legitimiert zum Antrag auf Bestellung eines Kurators und zum Rekurs gegen die Abweisung dieses Antrages oder gegen einen Beschluß, mit dem der Kurator enthoben wurde, und gegen den Beschluß, mit welchem die Verwertung des Vereinsvermögens... mehr lesen...