RS OGH 2025/4/29 7Ob135/74; 5Ob74/98p; 8ObA274/01d; 7Ob187/07m; 7Ob172/11m; 9Ob12/25t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1974
beobachten
merken

Rechtssatz

Ein aus welchen Gründen immer aufgelöster Verein verliert seine Rechtspersönlichkeit erst mit der Liquidation des Vereinsvermögens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009119

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten