RS OGH 1951/2/14 1Ob68/51, 2Ob140/51

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Veröffentlicht am 14.02.1951
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Norm

ABGB §26
ABGB §232
ABGB §276
AußStrG §9 C2
VerG §27
VerGNov 1950

Rechtssatz

Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vereinsgesetznovelle 1950 betehen keine Bedenken. Die Mitglieder eines aufgelösten Vereines sind legitimiert zum Antrag auf Bestellung eines Kurators und zum Rekurs gegen die Abweisung dieses Antrages oder gegen einen Beschluß, mit dem der Kurator enthoben wurde, und gegen den Beschluß, mit welchem die Verwertung des Vereinsvermögens durch den Kurator genehmigt oder die Genehmigung verweigert wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 68/51
    Entscheidungstext OGH 14.02.1951 1 Ob 68/51
  • 2 Ob 140/51
    Entscheidungstext OGH 15.03.1951 2 Ob 140/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0006194

Dokumentnummer

JJR_19510214_OGH0002_0010OB00068_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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