Entscheidungen zu § 43 Abs. 2 IO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2019/4/3 Ra 2018/15/0060

1 Die mitbeteiligte Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist Masseverwalterin im Insolvenzverfahren des A. 2 Mit Bescheid vom 30. Oktober 2014 setzte das Finanzamt gegenüber der Mitbeteiligten Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1-6/2014 mit 150.000 EUR fest. Begründend führte das Finanzamt aus, die A Privatstiftung habe der Masse des A aus der Verwertung von der Privatstiftung gehörenden Liegenschaften 600.000 EUR zugewendet und davon keinen Kapitalertragsteue... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.04.2019

RS Vwgh 2019/4/3 Ra 2018/15/0060

Index: 23/01 Insolvenzordnung
Norm: IO §43 Abs2
Rechtssatz: Ein (insolvenzrechtlicher) Anfechtungsanspruch ist durch Klage oder Einrede bei sonstigem Erlöschen des Anspruches binnen Jahresfrist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend zu machen, wobei die Frist ab Annahme eines Sanierungsplanvorschlags bis zum Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses, mit dem die Bestätigung versagt wird, gehemmt ist (§ ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.04.2019

RS Vwgh 2019/4/3 Ra 2018/15/0060

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Insolvenzordnung
Norm: ABGB §1497IO §43 Abs2
Rechtssatz: § 43 Abs. 2 IO ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Ablauf auch in einem zivilgerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu beachten ist (vgl. RIS-Justiz RS0064658; RS0064691). Nach der Rechtsprechung des OGH ist § 1497 ABGB, der eine Unterbrechung der Verjährung vorsieht, analog auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.04.2019

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