Norm: IO §31 Abs1 Z2 Fall1KO §31 Abs1 Z2 Falll1
Rechtssatz: Auch bei der Überziehung des vereinbarten Rahmens eines revolvierenden Kontokorrentkredits ist bei der Anfechtung einer Kredittilgung nach § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO, auch wenn die tatsächliche höhere Ausnützung des vereinbarten Kreditrahmen von der Bank nur geduldet war, die Anfechtung im Ausmaß der Saldosenkung (Debetminderung) betraglich beschränkt; eine (Deckungsanfechtung) Anfe... mehr lesen...
Norm: IO §31 Abs1 Z2 Fall1KO §31 Abs1 Z2 erster Fall
Rechtssatz: Wenn auch ein revolvierender Kontokorrentkredit bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht in die Zahlungseingänge und Kreditausnützungen zergliedert werden kann (4 Ob 306/98y), muß dies bei einem Überziehungskreditrahmen schon geschehen. Der Kreditnehmer hat nämlich, solange er sich im Kreditrahmen bewegt, einen Anspruch auf Wiederausnutzung des Kreditrahmens. Er hat aber, wenn er di... mehr lesen...
Norm: IO §31 Abs1 Z2 Fall1: KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2 Fall1
Rechtssatz: Zug-um-Zug-Geschäfte können nicht nach § 31 Abs 1 Z 1 erster Fall KO angefochten werden, weil die Gläubigerstellung erst gleichzeitig mit der Sicherung oder Befriedigung begründet wird. Entscheidungstexte 4 Ob 306/98y Entscheidungstext OGH 15.12.1998 4 Ob 306/98y Veröff: SZ 71/210 ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31 Abs1 Z2IO §30 Abs1 Z1IO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Deckung von Ansprüchen, die den Ansprüchen von Konkursgläubigern vorangehen, ist auch nach § 30 KO nicht anfechtbar, namentlich die Deckung von Absonderungsansprüchen aus den belasteten Sachen oder ihrem Erlös. Die Befriedigung eines Absonderungsgläubigers aus dem übrigen Vermögen des Gemeinschuldners ist jedoch nach dieser Gesetzesstelle anfechtbar. Ents... mehr lesen...
Norm: IO §31 Abs1 Z2 Fall1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Sogenannte "Zug-um-Zug-Geschäfte" sind nicht nach § 31 Abs 1 Z 2 KO anfechtbar. Entscheidungstexte 4 Ob 559/83 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 4 Ob 559/83 Veröff: SZ 57/87 = EvBl 1985/92 S 461 = JBl 1985,494 = RdW 1984,242 3 Ob 514/86 Entscheidungstext OGH 17.12.1986 3 Ob 514/... mehr lesen...
Norm: IO §31 Abs1 Z2 Fall1KO §30 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Sowohl § 30 Abs 1 Z 1 als auch § 31 Abs 1 Z 2 1.Fall KO setzt voraus, dass sich die bekämpften Rechtshandlungen auf die bereits bestehende Gläubigerstellung des Anfechtungsgegners auswirken sollen. Betreffen sie jedoch gleichzeitig oder später begründete Gläubigerrechte, dann kommt eine Anfechtung grundsätzlich nicht in Betracht, wenn nicht auf Grund weiterer Sachverhaltsmerkmal... mehr lesen...