Norm: IO §213 Abs1 Z2IO §213 Abs2IIO §213 Abs3
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung ist auch dann bis zur Rechtskraft des Beschlusses über einen Einstellungsantrag ausgesetzt, wenn Anträge nach § 213 Abs 2 oder 3 IO vorliegen. Entscheidungstexte 8 Ob 118/14g Entscheidungstext OGH 25.11.2014 8 Ob 118/14g European Case L... mehr lesen...
Norm: IO §213 Abs1 Z1
Rechtssatz: Auch dann, wenn die erforderliche Quote von zumindest 50% der Forderungen der Insolvenzgläubiger erst nach Verstreichen der Mindestfrist von drei Jahren der Laufzeit der Abtretungserklärung (aber noch innerhalb der siebenjährigen Gesamtlaufzeit) vom Schuldner erbracht wird, ist das Abschöpfungsverfahren gemäß § 213 Abs 1 Z 1 IO vorzeitig unter Erteilung der Restschuldbefreiung zu beenden. En... mehr lesen...