RS OGH 2014/2/27 8Ob128/13a

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Veröffentlicht am 27.02.2014
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Norm

IO §213 Abs1 Z1

Rechtssatz

Auch dann, wenn die erforderliche Quote von zumindest 50% der Forderungen der Insolvenzgläubiger erst nach Verstreichen der Mindestfrist von drei Jahren der Laufzeit der Abtretungserklärung (aber noch innerhalb der siebenjährigen Gesamtlaufzeit) vom Schuldner erbracht wird, ist das Abschöpfungsverfahren gemäß § 213 Abs 1 Z 1 IO vorzeitig unter Erteilung der Restschuldbefreiung zu beenden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 128/13a
    Entscheidungstext OGH 27.02.2014 8 Ob 128/13a
    Veröff: SZ 2014/21

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129357

Im RIS seit

07.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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