Entscheidungen zu § 150 Abs. 2 IO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2020/1/9 Ra 2019/08/0180

1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 09.01.2020

RS Vwgh 2020/1/9 Ra 2019/08/0180

Index: 23/01 Insolvenzordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10BAO §80IO §150 Abs2IO §156
Rechtssatz: So wie eine rechtskräftige Bestätigung eines Ausgleichs (Zwangsausgleichs) des Primärschuldners der Geltendmachung der Haftung nach den §§ 80ff BAO auch für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegen steht (VwGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.01.2020

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