Entscheidungen zu § 8a Abs. 3 MedienG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1998/12/22 18Bs385/98

Norm: MedienG §8a Abs3StPO §41 Abs1StPO §41 Abs4
Rechtssatz: Die Beigebung eines Verteidigers im Rahmen der Verfahrenshilfe gemäß § 41 Abs 2 StPO ist nur für Beschuldigte (Angeklagte, Betroffene) möglich, währenddessen eine Vertretung des Privatanklägers durch einen anderen als von ihm gewählten Vertreter lediglich § 46 Abs 4 StPO (Vertretung durch den Staatsanwalt) vorsieht. Die Bestimmungen des § 8 a MedienG einschließlich des Verweises in A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1998

TE OGH 1998/12/22 18Bs385/98

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Entscheidung | OGH | 22.12.1998

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