Norm: MedienG §41 Abs1MedienG §41 Abs5StPO §485StPO §486StPO §490
Rechtssatz: Nach § 41 Abs 5 zweiter Satz MedG, der mangels Einschränkung auf die im Abs 1 leg cit genannten Verfahren auch für das Verfahren über einen Antrag auf Anordnung der Veröffentlichung der Gegendarstellung gilt, hat im Verfahren nach dem MedG die sonst der Ratskammer nach §§ 485 und 486 StPO zukommenden Entscheidungen der Einzelrichter zu fällen. Beschließt der Einzelric... mehr lesen...
Norm: MedienG §41 Abs1StPO §470StPO §474
Rechtssatz: Auch im Strafverfahren wegen eines Medieninhaltsdeliktes ist über eine Berufung entweder gemäß § 470 StPO in nichtöffentlicher Sitzung oder gemäß § 474 StPO in der mündlichen Berufungsverhandlung in der in diesen Bestimmungen geregelten Weise zu entscheiden. Mangels einer anderweitigen gesetzlichen Anordnung hat das Berufungsgericht auch im Fall des erst nach Urteilsfällung eingetretenen Tode... mehr lesen...
Norm: MedienG §14 Abs3MedienG §41 Abs1
Rechtssatz: Die in § 14 Abs 3 MedG für das Entgegnungsverfahren (im weitesten Sinn) und in § 41 Abs 1 MedG für das Strafverfahren (im weiteren Sinn) wegen Medieninhaltsdelikten angeordnete Subsidiarität der StPO gilt nicht nur für die in beiden Gesetzen ausdrücklich normierten Verfahrensbestimmungen, sondern auch für den Bereich solcher Verfahrensregeln, denen kein ausdrücklicher Gesetzeswortlaut zugrunde ... mehr lesen...
Norm: MedienG §41 Abs1MedienG §41 Abs5
Rechtssatz: 1.) Der Medieninhaber (Verleger) allein hat die Rechte des Beschuldigten; andere Einziehungsbeteiligte können ihre Ansprüche binnen dreißig Jahren nach dem strafgerichtlichen Urteil gegen den Bund im Zivilrechtsweg geltend machen (§ 444 Abs 2 StPO - so schon EvBl 1983/37, anders 11 Os 155/82). 2.) Jedes wirtschaftliche Interesse läßt sich, soll es rechtserheblich (dh im Rahmen der Rechtsordnung... mehr lesen...
Norm: MedienG §41 Abs1MedienG §41 Abs5StPO §444
Rechtssatz: Zufolge § 41 Abs 1 MedG schließt die Sondernorm des § 41 Abs 5 MedG die Geltung der Strafprozeßordnung, namentlich jene des § 444 Abs 1 (nicht aber jene des Abs 2) StPO aus. Entscheidungstexte 13 Os 72/82 Entscheidungstext OGH 22.07.1982 13 Os 72/82 Veröff: EvBl 1983/37 S 134 11 Os ... mehr lesen...