Entscheidungen zu § 41 Abs. 1 MedienG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1995/10/12 15Os140/95, 12Os1/05x

Norm: MedienG §41 Abs1MedienG §41 Abs5StPO §485StPO §486StPO §490
Rechtssatz: Nach § 41 Abs 5 zweiter Satz MedG, der mangels Einschränkung auf die im Abs 1 leg cit genannten Verfahren auch für das Verfahren über einen Antrag auf Anordnung der Veröffentlichung der Gegendarstellung gilt, hat im Verfahren nach dem MedG die sonst der Ratskammer nach §§ 485 und 486 StPO zukommenden Entscheidungen der Einzelrichter zu fällen. Beschließt der Einzelric... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1995

RS OGH 1995/2/9 15Os168/94, 15Os18/11b (15Os19/11z), 14Os95/18d

Norm: MedienG §41 Abs1StPO §470StPO §474
Rechtssatz: Auch im Strafverfahren wegen eines Medieninhaltsdeliktes ist über eine Berufung entweder gemäß § 470 StPO in nichtöffentlicher Sitzung oder gemäß § 474 StPO in der mündlichen Berufungsverhandlung in der in diesen Bestimmungen geregelten Weise zu entscheiden. Mangels einer anderweitigen gesetzlichen Anordnung hat das Berufungsgericht auch im Fall des erst nach Urteilsfällung eingetretenen Tode... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.02.1995

RS OGH 1987/9/8 15Os121/87 (15Os122/87), 13Os50/05k

Norm: MedienG §14 Abs3MedienG §41 Abs1
Rechtssatz: Die in § 14 Abs 3 MedG für das Entgegnungsverfahren (im weitesten Sinn) und in § 41 Abs 1 MedG für das Strafverfahren (im weiteren Sinn) wegen Medieninhaltsdelikten angeordnete Subsidiarität der StPO gilt nicht nur für die in beiden Gesetzen ausdrücklich normierten Verfahrensbestimmungen, sondern auch für den Bereich solcher Verfahrensregeln, denen kein ausdrücklicher Gesetzeswortlaut zugrunde ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.1987

RS OGH 1983/5/5 13Os90/82

Norm: MedienG §41 Abs1MedienG §41 Abs5
Rechtssatz: 1.) Der Medieninhaber (Verleger) allein hat die Rechte des Beschuldigten; andere Einziehungsbeteiligte können ihre Ansprüche binnen dreißig Jahren nach dem strafgerichtlichen Urteil gegen den Bund im Zivilrechtsweg geltend machen (§ 444 Abs 2 StPO - so schon EvBl 1983/37, anders 11 Os 155/82). 2.) Jedes wirtschaftliche Interesse läßt sich, soll es rechtserheblich (dh im Rahmen der Rechtsordnung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.05.1983

RS OGH 1982/7/22 13Os72/82 (13Os96/82), 11Os155/82, 13Os90/82

Norm: MedienG §41 Abs1MedienG §41 Abs5StPO §444
Rechtssatz: Zufolge § 41 Abs 1 MedG schließt die Sondernorm des § 41 Abs 5 MedG die Geltung der Strafprozeßordnung, namentlich jene des § 444 Abs 1 (nicht aber jene des Abs 2) StPO aus. Entscheidungstexte 13 Os 72/82 Entscheidungstext OGH 22.07.1982 13 Os 72/82 Veröff: EvBl 1983/37 S 134 11 Os ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.07.1982

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