Norm: MedienG §40 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff des Verlagsortes knüpft in erster Linie an die Organisation des Erscheinens und erst in zweiter Linie an den tatsächlichen Beginn der Verbreitung an. Nicht der Ort, an dem das Medienwerk erstmals zugänglich ist, sondern jener, von dem aus die Verbreitung organisiert wird, ist danach der Verlagsort. Entscheidungstexte 11 Os 146/92 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: MedienG §14 Abs2MedienG §40 Abs1MedienG §41 Abs2
Rechtssatz: Die örtliche Zuständigkeit im Entgegnungsverfahren richtet sich ausschließlich nach dem im Impressum angeführten inländischen Verlagsort, auch wenn dieser mit jenem Ort, von dem aus das Erscheinen von Mediensachen durch Inverkehrbringen der Medienstücke tatsächlich besorgen wird, nicht ident sein sollte. Entscheidungstexte 12 N... mehr lesen...