Entscheidungen zu § 40 MedienG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1993/4/6 11Os146/92 (11Os147/92), 12Os141/93 (12Os142/93), 12Os3/96

Norm: MedienG §24MedienG §40
Rechtssatz: Bei Verstoß gegen die gesetzlichen Erfordernisse des Impressums muß der Impressumverfasser die aus dem Wortlaut des Impressums abgeleitete und darin gedeckte Annahme der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichtes - als Konsequenz des Verstoßes gegen das Gebot der Impressumklarheit - gegen sich gelten lassen. Entscheidungstexte 11 Os 146/92 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.1993

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