IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Hillisch über die Beschwerde des Herrn A. B., vertreten durch H. Rechtsanwälte, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 7.5.2021, Zl. VStV/…/2019, am 1. September 2021 (Entscheidungsdatum) zu Recht e r k a n n t: I. Das Straferkenntnis wird aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 1 VStG eingestellt. römisch eins. Das Straferkenntnis wird aufgehob... mehr lesen...