Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer führte als Antragsteller vor dem Landesgericht XXXX (in der Folge: Landesgericht) gegen die XXXX als Antragsgegnerin ein Verfahren nach dem Mediengesetz BGBl. 314/1981 (in der Folge: MedienG). Mit Urteil vom 31.10.2013 wurde die Antragsgegnerin verpflichtet, in Frist und Form des § 13 MedienG im periodischen Druckwerk XXXX eine im Einzelnen textierte Gegendarstellung zu veröffentlich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 29.06.2017 Norm: GGG Art.1 §32 TP13 MedienG §20 Abs1 MedienG § 20 heute MedienG § 20 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 MedienG § 20 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2020 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1.1. Der Beschwerdeführer stellte am 09.09.2014 einen Antrag gegen die XXXX und führte aus, die Antragsgegnerin habe die (ihr) in der Hauptverhandlung vom 28.08.2014 aufgetragene Nachträgliche Mitteilung in der Ausgabe der XXXX vom XXXX fristgerecht (§ 13 Abs. 1 Z 3 des Mediengesetzes BGBl. 314/1981; in der Folge: MedienG), jedoch nicht formgerecht (§ 13 Abs. 3 und 4 MedienG) veröffentlicht. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (AZ XXXX) brachten die beschwerdeführenden Parteien am 21.04.2016 einen Antrag auf Durchsetzung der Veröffentlichung einer Gegendarstellung nach § 20 MedienG beim Landesgericht für Strafsachen ein. 1. Im Grundverfahren (AZ römisch 40 ) brachten die beschwerdeführenden Parteien am 21.04.2016 einen Antrag auf Durchsetzung der Veröffentlichung einer Gegendarstellung nach Paragraph 20, MedienG beim La... mehr lesen...