Entscheidungen zu § 58 Abs. 3 BauV

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE UVS Steiermark 2002/03/13 30.12-64/2001

Laut Straferkenntnis hat der Beschuldigte als persönlich haftender Gesellschafter der G B KEG folgende Übertretungen zu verantworten, dies jeweils mit der Tatzeit 10.06.1999 und dem Tatort Baustelle V Wohnhausanlage, 1.) Dass auf der Baustelle "in allen Gerüstlagen die Mittel- und Fußwehren fehlten. Die Schmalseiten des Gerüstes waren in keiner Weise gesichert". Laut Straferkenntnis ist dies eine Verletzung des § 58 Abs 3 Bauarbeiterschutzverordnung - BauV. 2.) Dass auf der Baustelle "am G... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 13.03.2002

RS UVS Steiermark 2002/03/13 30.12-64/2001

Rechtssatz: Eine Übertretung des § 58 Abs 3 BauV (Fehlen der Wehren auf den Gerüstlagen) und des § 58 Abs 7 BauV (Fehlen sicher begehbarer Aufstiege oder Zugänge zum gefahrlosen Besteigen und Verlassen der Gerüstlagen) liegt bei einem teilweise abgebauten Gerüst auf einer eingestellten Baustelle erst dann vor, wenn das Gerüst entweder benützt wird (§ 62 Abs 1 Z 1 bzw Abs 4 BauV) oder bei Nichtbenützung so belassen wird, dass seine Verwendung möglich ist (§ 61 Abs 7 BauV). Da das unvollstän... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.03.2002

RS UVS Oberösterreich 1999/01/29 VwSen-280430/34/Gu/Pr

Rechtssatz: Die Verwendung eines unvollständigen Gerüstes, bei dem Brust-, Mittel- und Fußwehr fehlten, ist nur ein Delikt gemäß §62 Abs4 BauV. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.01.1999

TE UVS Steiermark 1996/09/13 303.12-12/96

Der Bürgermeister der Stadt Graz bestrafte Herrn Ing. J. Z. als handelsrechtlichen Geschäftsführer der Ing. J. Z. GesmbH. mit Sitz in G., nach § 130 Abs 1 ASchG zu Punkt 1.) mit Geldstrafe von S 20.000,-- (Ersatzarrest 3 Tage) und warf ihm die Verletzung folgender Rechtsvorschriften vor: § 58 Abs 3 i.V.m. § 8 Abs 1 Z 2 und § 7 Abs 2 Z 4 Bauarbeiterschutzverordnung (Bau-V) und § 118 Abs 3, § 130 Abs 1 Z 15 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Er habe es in der angeführten Funktion zu vera... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 13.09.1996

RS UVS Steiermark 1996/09/13 303.12-12/96

Rechtssatz: Hinsichtlich des Erfordernisses von Wehren auf einer Gerüstlage nach § 58 Abs 3 i.V. mit § 8 Abs 1 Z 2 und § 7 Abs 2 Z 4 BauV (Absturzhöhe mehr als 2 m) kommt es nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.4.1991, 90/19/0501, nicht darauf an, daß auf einem Gerüst dauernd oder zu einem bestimmten Zeitpunkt gearbeitet wird. Das Gerüst muß den Sicherheitsvorschriften jedenfalls dann entsprechen, wenn es zur Durchführung von Arbeiten durch die Arbeitnehmer an der betref... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.09.1996

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