Norm: ABGB §1489 IAHG §6 Abs1
Rechtssatz: Auf Staatshaftungsansprüche ist § 6 Abs 1 AHG analog anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 286/03w Entscheidungstext OGH 12.10.2004 1 Ob 286/03w 1 Ob 56/13m Entscheidungstext OGH 21.05.2013 1 Ob 56/13m Veröff: SZ 2013/50 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1AHG §6 Abs1
Rechtssatz: Die Verjährung des Anspruchs auf Ersatz eines vom Kläger investierten Rettungsaufwands kann nicht schon in Gang gesetzt werden, ehe noch der Erfolg oder Misserfolg einer zweckmäßig ergriffenen Rettungsmaßname feststeht (hier: Beschwerde eines Fremden an den Verfassungsgerichtshof im Verfahren auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...