Begründung: Der am 4. 6. 1944 geborene Kläger absolvierte nach dem Besuch der Pflichtschule eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Ab dem Jahr 1988 war der Kläger als Portier und Waagenwärter in einem Zementwerk tätig. Ein - und ausfahrende Lastkraftwagen mussten auf die Wiegerampe vor der Portiersloge fahren. Die Daten wurden vom Kläger sodann in der Portiersloge abgelesen und unter Angabe des Ladegutes festgehalten. Seit Ende der 80er Jahre stand dem Kläger dafür eine EDV-An... mehr lesen...
Begründung: Der am 21. 12. 1944 geborene Kläger stellte am 31. 5. 2000 bei der beklagten Partei den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 19. 9. 2000 wurde der "Antrag auf Zuerkennung der Erwerbsunfähigkeitspension" mangels Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 6. 2000 abgelehnt. Der Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsun- fähigkeit sei gemäß § 274 Abs 4 BSVG als Antrag auf... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 11. 1944 geborene Kläger stellte am 29. 5. 2000 bei der beklagten Partei den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit zum Stichtag 1. 6. 2000. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 13. 7. 2000 wurde dieser Antrag des Klägers unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 253d, 587 Abs 4 ASVG ohne Überprüfung der allgemeinen und besonderen Anspruchsvoraussetzungen mit der
Begründung: abgelehnt, dass Anträge auf vorze... mehr lesen...
Norm: ASVG idF SRÄG 2000 §587 Abs4BSVG idF SRÄG 2000 §274 Abs4EWG-RL 79/7/EWG - Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit 31979L0007
Rechtssatz: Der durch die Übergangsbestimmung des § 587 Abs 4 ASVG idF SRÄG 2000 angeordnete Ausschluss vom Anspruch auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (Erwerbsunfähigkeit) zu dem letzten für die Gewährung dieser Leistung noch möglichen Stichtag trifft im Ergebnis di... mehr lesen...
Norm: ASVG §253d ASVG idF SVÄG 2000 §587 Abs4 BSVG §122c BSVG idF SVÄG 2000 §274 Abs4 ASVG § 253d gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2000 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 43/2000 ASVG § 253d gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997 ASVG § 253d gültig von 01.11.1996 bis 31.12.1997 ... mehr lesen...