Norm: ASVG idF SRÄG 2000 §587 Abs4BSVG idF SRÄG 2000 §274 Abs4EWG-RL 79/7/EWG - Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit 31979L0007
Rechtssatz: Der durch die Übergangsbestimmung des § 587 Abs 4 ASVG idF SRÄG 2000 angeordnete Ausschluss vom Anspruch auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (Erwerbsunfähigkeit) zu dem letzten für die Gewährung dieser Leistung noch möglichen Stichtag trifft im Ergebnis die Männer ... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG idF SVÄG 2000 §587 Abs4BSVG §122cBSVG idF SVÄG 2000 §274 Abs4
Rechtssatz: Durch § 587 Abs 4 ASVG idF SVÄG 2000 wird genau für die Personengruppe von männlichen Versicherten, die als von der gemeinschaftsrechtswidrigen Regelung des § 253d ASVG unmittelbar Betroffene im Sinne des Urteils des EuGH vom 23. 5. 2000, Rs C-104/98 (Buchner) einen Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit gestellt haben,... mehr lesen...