Norm: VBG §26 Abs3
Rechtssatz: Bei der Anrechnung der Vordienstzeiten eines Lehrers dürfen die Schulferien auch nicht teilweise mit de
Begründung: , diese seien viel länger als das „normale Urlaubsausmaß“, abgezogen werden. Entscheidungstexte 8 ObA 97/20b Entscheidungstext OGH 18.12.2020 8 ObA 97/20b Beisatz: Hier: Vordienstzeiten an Schule in Deutschland. (T1) ... mehr lesen...
Norm: VBG §26 Abs3
Rechtssatz: Bei der Anrechnung der Vordienstzeiten eines Lehrers ist eine Aliquotierung entsprechend seinem Beschäftigungsausmaß im jeweiligen Schuljahr vorzunehmen. Entscheidungstexte 8 ObA 97/20b Entscheidungstext OGH 18.12.2020 8 ObA 97/20b Beisatz: Eine Lehrverpflichtung ab 80 % ist mit 100 % in Ansatz zu bringen. (T1) Sch... mehr lesen...
Begründung: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist den Ausführungen der Rekurswerberin, die Bestimmung des § 26 Abs 3 VBG räume dem Vertragsbediensteten kein subjektives Recht auf die Vollanrechnung von Vortätigkeiten ein und eine Übertragung des Begriffes des "gebundenen Ermessens" sei mangels Anwendbarkeit der Art. 18 Abs 1 und 130 Ab... mehr lesen...
Norm: VBG §26 Abs3
Rechtssatz: Bei Entscheidung über die Vollanrechnung von Vordienstzeiten hat sich der öffentlich-rechtliche Dienstgeber an den sachlichen Kriterien im Sinne des Gesetzes zu orientieren (so auch 9 Ob A 236, 237/90). (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 16/91 Entscheidungstext OGH 13.02.1991 9 ObA 16/91 8 ObA 85/99... mehr lesen...
Norm: DO BezugsO - PensionsO der Arbeiterkammern §8 Abs2VBG §26 Abs3§26 Abs3 idF der 2. Dienstrechts?Novelle 2019 (BGBl I 58/2019)
Rechtssatz: Voraussetzung einer Anrechnung der Vortätigkeit des Vertragsbediensteten. Entscheidungstexte 9 ObA 236/90 Entscheidungstext OGH 19.12.1990 9 ObA 236/90 8 ObA 224/97t Entscheidungstext OGH 30.04.... mehr lesen...
Norm: GehG §12 Abs3VBG §26 Abs3
Rechtssatz: Es ist sachlich nicht berechtigt, öffentlich Bedienstete unter denselben Voraussetzungen ungleich zu behandeln (§ 12 Abs 3 GehG - § 26 Abs 3 VBG); Gleichbehandlungsgebot! Entscheidungstexte 9 ObA 236/90 Entscheidungstext OGH 19.12.1990 9 ObA 236/90 Veröff: SZ 63/228 9 ObA 16/91 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: VBG §26 Abs3
Rechtssatz: Das "öffentliche Interesse" an der Gewährung einer besseren besoldungsrechtlichen Stellung der übernommenen Dienstnehmer kann unter anderem darin liegen, daß der Dienstgeber ohne Kosten für die Ausbildung und Praxis tragen zu müssen, sofort bestens qualifizierte Dienstnehmer erhält, die von Anfang an den Posten, den sie bekleiden, voll ausfüllen können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...