Norm
GehG §12 Abs3Rechtssatz
Es ist sachlich nicht berechtigt, öffentlich Bedienstete unter denselben Voraussetzungen ungleich zu behandeln (§ 12 Abs 3 GehG - § 26 Abs 3 VBG); Gleichbehandlungsgebot!Es ist sachlich nicht berechtigt, öffentlich Bedienstete unter denselben Voraussetzungen ungleich zu behandeln (Paragraph 12, Absatz 3, GehG - Paragraph 26, Absatz 3, VBG); Gleichbehandlungsgebot!
Entscheidungstexte