Die Beschwerdeführerin war in den Streitjahren Zulassungsbesitzerin von Zugfahrzeugen und Anhängern, wobei die Zahl der Anhänger die der Zugfahrzeuge überstieg. Mit diesen überzähligen Anhängern wurden im Rahmen von Schleppverträgen Beförderungen durch andere Transportunternehmer durchgeführt. Während die Beschwerdeführerin ihre überzähligen Anhänger unter Berufung auf § 2 Z. 9 StVBG als leistungsfrei behandelte, setzte das Finanzamt den Straßenverkehrsbeitrag auch für diese Anhänger ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: StVBG §1 Abs1;StVBG §1 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinn erledigt:
am 6.10.1994 93/16/0106; 93/16/0107;
Rechtssatz: Ein beitragspflichtiges Fahrzeug ist ein solches, mit dem eine beitragspflichtige Güterbeförderung durchgeführt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993160105.X05 ... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob ein von der Beschwerdeführerin in den Streitjahren eingesetzter sogenannter Nachläufer als Anhänger i.S. des § 1 Abs. 2 StVBG zu verstehen ist oder nicht. Das Finanzamt setzte unter anderem für Güterbeförderungen mit dem streitgegenständlichen Nachläufer Straßenverkehrsbeitrag fest. Dagegen berief die Beschwerdeführerin mit der Begründung: , das gegenständliche Fahrzeug sei kein Anhän... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z26a;StVBG §1 Abs1;StVBG §1 Abs2;
Rechtssatz: Die Beförderung des auf einem Nachläufer (§ 2 Z 26a KFG) befindlichen Gutes findet - ein Nachläufer wird selbst dann, wenn neben dem Ladegut keine weitere technische Verbindung zum Zugfahrzeug besteht, im Ergebnis durch die Kraft des Zugfahrzeuges gezogen - durch einen von einem Kraftfahrzeug gezogenen ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: StVBG §1 Abs1;StVBG §1 Abs2;
Rechtssatz: Gegenstand des Straßenverkehrsbeitrages sind nicht die Fahrzeuge als solche, sondern die damit vorgenommenen Beförderungen von Gütern im Inland (Hinweis E 17.10.1988, 87/15/0095). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991150104.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: StVBG §1 Abs2;StVBG §2 Z9; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 153;
Rechtssatz: Die Beitragspflicht ist für Zugfahrzeuge und Anhänger getrennt zu beurteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987150095.X03 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z10;KFG 1967 §2 Z11;KFG 1967 §2 Z12;StVBG §1 Abs2;
Rechtssatz: Das StVBG definiert in seinem § 1 Abs 2 den Begriff des Fahrzeuges iS dieses Bundesgesetzes. Da auch ein Sattelanhänger als "Anhänger" iSd § 1 Abs 2 StVBG anzusehen ist, ist es nicht zulässig, ein aus einem Sattelzugfahrzeug und einem Sattelanhänger bestehendes Sattelkraftfahrzeug iSd S... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z10;KFG 1967 §2 Z11;KFG 1967 §2 Z12;KFG 1967 §37 Abs3;StVBG §1 Abs2;StVBG §4 Abs2;
Rechtssatz: Weisen Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger verschiedene Zulassungsbesitzer auf, dann ist Abgabenschuldner nach dem StVBG der Zulassungsbesitzer des Anhängers, zumal für Fahrzeuge, die (wie etwa ein Sattelzugfahrzeug) über keine Nutzlast verfügen, kein Be... mehr lesen...