RS Vwgh 1988/10/17 87/15/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1988
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

StVBG §1 Abs2;
StVBG §2 Z9;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 153;

Rechtssatz

Die Beitragspflicht ist für Zugfahrzeuge und Anhänger getrennt zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150095.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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