Norm: ZPO §41 Abs1ZPO §273MeldeV §14MeldeV §15 Abs2GebG §14 TP6
Rechtssatz: Abweichend von der früher gebräuchlichen schriftlichen Meldeanfrage, für die eine Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG in Höhe von € 13,-- und zudem eine Gebühr für die einzelne Meldeabfrage in Höhe von € 3,-- gemäß § 15 Abs. 2 Meldegesetz-Durchführungsverordnung/MeldeV zu entrichten war, besteht für ZMR-Meldeanfragen keine fixe Gebühr. Die Kosten einer derartigen... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1ZPO §54 Abs1EO §74aMeldeV §14MeldeV §15Abs2GebG §14TP6
Rechtssatz: Die Kosten einer Online-Meldeanfrage im Einzelfall lassen sich praktisch gar nicht bestimmen und bescheinigen, weil sie neben der Abfragengebühr von € 3,-- gemäß § 15 Abs. 2 MeldeG-Durchführungsverordnung/MeldeV, nicht auf die einzelne Abfrage bezogene Kosten, wie den pauschalen Kostenersatz gemäß § 14 MeldeG-Durchführungsverordnung/MeldeV, aber auch Online-Geb... mehr lesen...