Norm: EO §99 Abs1EO §112 Abs1MG §42 Abs2
Rechtssatz: Nach Bewilligung der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft (Zustellung des Vollzugsbeschlusses des Exekutionsgerichtes) kann der Verpflichtete eine Abtretung (Verpfändung) von Hauptmietzinsen der Liegenschaft nicht mehr rechtsgültig vornehmen; dies kann nach § 112 Abs 1 EO während der Zwangsverwaltung nur der Zwangsverwalter mit Genehmigung des Exekutionsgerichtes. Nach der Bewilligung der Zwan... mehr lesen...
Norm: EO §99 Abs1MG §42 Abs2
Rechtssatz: Mietzinse eines Hauses, über die der Hauseigentümer nach § 42 Abs 2 MG zu Instandhaltungszwecken rechtsgültig verfügt hat, sind im Sinn der Exekutionsordnung nicht als Nutzungen, Einkünfte oder Erträgnisse in Durchführung einer Zwangsverwaltung der Liegenschaft anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 54/81 Entscheidungstext OGH 31.03.1982 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §99 Abs1EO §132
Rechtssatz: Gegen den Beschluß über die Ernennung des Zwangsverwalters ist ein Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 81/71 Entscheidungstext OGH 05.08.1971 3 Ob 81/71 3 Ob 67/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 3 Ob 67/79 3 Ob 99/86 Entsch... mehr lesen...
Norm: EO §99 Abs1EO §111
Rechtssatz: § 111 EO kann im Zusammenhang mit § 99 Abs 1 EO nur dahin ausgelegt werden, daß zumindest die vor Zustellung des Beschlusses über die Einleitung der Zwangsverwaltung abgeschlossenen Mietverträge wirksam bleiben. Entscheidungstexte 2 Ob 292/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 2 Ob 292/55 EvBl 1955/405 S 653 ... mehr lesen...