Norm: ZPO §26ZPO §27EO §52EO §78
Rechtssatz: Im Parteiprozess können Partei und Anwalt nebeneinander handeln. Die Partei ist nicht gehindert, Sachdispositionserklärungen auch anstelle des Bevollmächtigten persönlich vorzunehmen, dies selbst ohne dessen Wissen. Entscheidungstexte 3 Ob 105/07y Entscheidungstext OGH 23.10.2007 3 Ob 105/07y Beisatz: Hier: Antrag auf Einstellung der Ex... mehr lesen...