Das Erstgericht bewilligte infolge Antrages der Kläger mit Beschluß vom 30. Dezember 1947, 11 Cg 149/47-19, die Verlängerung der ursprünglich mit Beschluß vom 22. August 1947 erlassenen und mit 1. Jänner 1948 befristeten einstweiligen Verfügungen bis längstens 1. Oktober 1948, weil der Rechtsstreit 11 Cg 149/47 noch nicht beendet sei und die Voraussetzungen noch immer gegeben seien, die für die Bewilligung der einstweiligen Verfügung maßgebend gewesen waren. Gegen diesen Beschluß... mehr lesen...
Das Erstgericht als Exekutionsgericht bewilligte antragsgemäß die Exekution nach § 350 EO. Als Exekutionsgericht hatte das Bezirkgericht Innere Stadt, als Grundbuchsgericht das Bezirksgericht Gloggnitz einzuschreiten. Das Erstgericht als Exekutionsgericht bewilligte antragsgemäß die Exekution nach Paragraph 350, EO. Als Exekutionsgericht hatte das Bezirkgericht Innere Stadt, als Grundbuchsgericht das Bezirksgericht Gloggnitz einzuschreiten. Das Rekursgericht wies den Exekutionsa... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §162
Rechtssatz: Poststreik als Unterbrechungsgrund nach § 162 ZPO und § 78 EO Nachträglicher Unterbrechungsbeschluß. Entscheidungstexte 1 Ob 97/24 Entscheidungstext OGH 11.02.1924 1 Ob 97/24 SZ 6/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0002420 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...